Bundesrat fordert höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Behinderungen der Rettungskräfte bei Verkehrsunfällen zu vermeiden. In einer am 07.07.2017 einstimmig gefassten Entschließung spricht er sich dafür aus, die Geldbußen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich zu erhöhen sowie Fahrverbote vorzusehen (BR-Drs. 417/17 (B)). Das Mindestmaß im Bußgeldkatalog solle bei 200 Euro liegen. Dieser Bußgeldrahmen orientiert sich an den Sanktionen für Rotlichtverstöße im Straßenverkehr.

Auch fahrlässige Behinderungen einzudämmen

Die Länder verweisen darauf, dass Unfälle mit Schwerstverletzten und leider auch tödlichen Folgen gerade in jüngster Vergangenheit gezeigt hätten, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist. Das vorsätzliche Behindern von Rettungskräften sei zwar seit 30.05.2017 ein eigener Straftatbestand. Diese Strafverschärfung, die auf einen Vorschlag des Bundesrates zurückgehe, betreffe allerdings nur absichtliche Verstöße. Aber auch fahrlässiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer nach Unfällen gefährde Menschenleben. Daher müssten die Sanktionen auch im Ordnungswidrigkeitsbereich deutlich erhöht werden.

Autofahrern soll Bedeutung von Rettungsgassen ins Bewusstsein gerufen werden

Die Länder betonen, dass es weiterer präventiver Maßnahmen zum Bilden von Rettungsgassen bedarf: Neben den Strafen sollten Autofahrer auch mit bundesweit einheitlichen Beschilderungen und Infotafeln sowie Piktogrammen auf die Bedeutung von Rettungsgassen hingewiesen werden.

Neue Fristen für Führerscheinumtausch gebilligt

Seine Entschließung fügte der Bundesrat einer Regierungsverordnung zum Umtausch von (Papier)Führerscheinen an, der er mit Maßgaben zustimmte. Sie enthält zahlreiche weitere Änderungen im Verkehrsbereich, unter anderem im Bereich des Fahrlehrerrechts, der Berufskraftfahrer-Qualifikation und der Gebührenordnung.

Bundesregierung arbeitet bereits an Erhöhung des Bußgeldkatalogs

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit dem Appell befassen wird. In der Plenarsitzung kündigte der Vertreter des Bundesverkehrsministeriums bereits an, dass die Bundesregierung an einer deutlichen Erhöhung des Bußgeldkatalogs arbeite. Der Bundesrat könnte sich voraussichtlich bereits am 22.09.2017 mit einem neuen Verordnungsentwurf dazu befassen.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juli 2017.

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