Bundesrat fordert fünf Jahre Regelstudienzeit für Jura

Die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften soll künftig zehn Semester statt wie bisher neun Semester betragen. Dies fordert der Bundesrat in einem am 15.02.2019 beschlossenen Gesetzentwurf (BR-Drs. 616/18 (B)), den er beim Deutschen Bundestag einbringt. 

Anpassung an Masterstudiengänge

Ziel sei es, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jurastudenten länger Anspruch auf BAföG-Leistungen. Der Bundesrat möchte so verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängt. 

Stoffumfang vergleichbar

Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf neun Semester für Rechtswissenschaften sei daher nicht ausreichend, bemängelte die Länderkammer: die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2019.

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