Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Wie die Ländervertretung am 10.02.2017 mitteilte, hat sie eine entsprechende Entschließung gefasst. Darin spricht der Bundesrat sich insbesondere dafür aus, einen entsprechenden Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren aufzugreifen und die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Ausschluss zu schaffen.
Keine Missbilligung einer Gesinnung
Die Kriterien seien eng an die jüngste Rechtsprechung der Karlsruher Richter anzulehnen, so die Länderkammer. Der Entzug der Finanzierung müsse umfassend sein und solle sich auch auf sonstige öffentliche Leistungen beziehen. Dabei betonte der Bundesrat, dass sich der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nicht nur auf die Missbilligung einer Gesinnung oder Weltanschauung stützen dürfe. Grundsätzlich gelte, dass ein solches Vorgehen eine Ausnahme sei.
Alle gebotenen Mittel im Kampf gegen extremistische Bestrebungen
Die Auseinandersetzung mit politischen Konzepten erfolge in erster Linie im politischen Meinungskampf, betonte der Bundesrat. Dementsprechend unterstreichen die Länder, dass sie den Kampf gegen extremistische Bestrebungen mit allen gebotenen Mitteln fortführen. Die Entschließung wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet.
Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2017.
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele, BeckRS 2017, 100243
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Debatte um Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.01.2017, becklink 2005535
BVerfG lehnt NPD-Verbot ab - Länder-Antrag gescheitert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.01.2017, becklink 2005476