Bundesrat fordert finanzielle Verbesserung der Hochschulambulanzen

Der Bundesrat dringt auf eine Verbesserung der finanziellen Situation von Hochschulambulanzen an Universitätskliniken. Trotz steigender Patientenzahlen erhielten diese entgegen bisheriger Zusagen nach wie vor keine kostendeckende Finanzierung, heißt es hierzu in der Stellungnahme der Länder (BR-Drs. 681/16 (B)) zum Entwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (BR-Drs. 681/16). Gegenüber den geplanten Verschärfungen der Aufsicht über die Spitzenorganisationen der kassenärztlichen Selbstverwaltungen hat der Bundesrat keine Einwände.

Schärfere Aufsicht für Kassenärzte

Der Entwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes soll die Kontrollrechte der Mitglieder in den Gremien der Selbstverwaltung stärken. Damit reagiert die Bundesregierung auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. So erhalten die Mitglieder beispielsweise mehr Einsichts- und Prüfrechte.

Mehr staatliche Kontrolle

Auch die staatliche Kontrolle wird ausgeweitet. Danach kann das Bundesgesundheitsministerium künftig jemanden in die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder auch in den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen entsenden, wenn dort gewichtige Probleme auftreten und externer Sachverstand erforderlich ist. Zudem ermöglicht der Gesetzentwurf eine unabhängige Prüfung der Vorstands-Dienstverträge auf ihre finanziellen Auswirkungen.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2016.

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