Schärfere Aufsicht für Kassenärzte
Der Entwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes soll die Kontrollrechte der Mitglieder in den Gremien der Selbstverwaltung stärken. Damit reagiert die Bundesregierung auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. So erhalten die Mitglieder beispielsweise mehr Einsichts- und Prüfrechte.
Mehr staatliche Kontrolle
Auch die staatliche Kontrolle wird ausgeweitet. Danach kann das Bundesgesundheitsministerium künftig jemanden in die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder auch in den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen entsenden, wenn dort gewichtige Probleme auftreten und externer Sachverstand erforderlich ist. Zudem ermöglicht der Gesetzentwurf eine unabhängige Prüfung der Vorstands-Dienstverträge auf ihre finanziellen Auswirkungen.
Weiteres Verfahren
Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.