Bundesweites Verbot soll Verbreitung über Ländergrenzen hinweg verhindern
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 650/16) enthalte zu hohe Hürden für ein solches Verbot, kritisiert der Bundesrat. Dieses sei aber notwendig, um die Verbreitung genetisch veränderter Pflanzen über Ländergrenzen hinweg zu verhindern. Die Länder warnen vor einem "Flickenteppich“ in den unterschiedlichen Regionen. Sie verweisen auf den vom Bundesrat im Jahr 2015 beschlossenen Gesetzentwurf (BR-Drs. 317/15(B)), der eine bundeseinheitliche Lösung vorschlägt. In zahlreichen Einzeländerungsvorschlägen zeigen sie zudem Verbesserungsbedarf am Regierungsentwurf auf.In EU zugelassener Anbau soll in Deutschland verboten werden können
Die Bundesregierung hatte parallel zum Bundestag auch dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Sie möchte, dass in Deutschland künftig der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, die in der EU eigentlich als unbedenklich zugelassen sind, verboten werden kann. Sofern eine Genpflanze auf EU-Ebene zugelassen ist, darf jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden, ob er den Anbau auf seinem Gebiet zulässt, beschränkt oder verbietet. Am Ende dieses Verfahrens könnte die Bundesregierung künftig den Anbau der gentechnisch veränderten Pflanze für ganz Deutschland aus wichtigen Gründen verbieten. Die Gründe sind im Gesetzentwurf abschließend aufgeführt. Sie müssen einen regionalen oder lokalen Bezug haben und für das gesamte Bundesgebiet gelten: Etwa der Schutz der örtlichen biologischen Vielfalt oder der Erhalt bestimmter Landschafts- und Kulturgüter. Die Länder wirken bei der Begründung dafür mit. Ist es weder in der ersten noch in der zweiten Phase zu einem flächendeckenden Anbauverbot gekommen, können die Länder selbst den Anbau per Landesverordnung beschränken oder verbieten.
Vorhaben als besonders eilbedürftig eingestuft
Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die ihre Gegenäußerung dazu verfasst. Dann reicht sie beides an den Bundestag weiter, der bereits in erster Lesung mit seinen Beratungen begonnen hat, weil das Vorhaben als besonders eilbedürftig gilt. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann abschließend damit.