Bundesrat fordert besseren Schutz von Gesundheitsdaten

Der Bundesrat möchte Gesundheitsdaten besser schützen. Mit einer Entschließung vom 29.11.2019 fordert er die Bundesregierung auf, die automatisierte Erhebung der Daten zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig zu erklären – unabhängig von einer möglichen Einwilligung der Versicherten (BR-Drs. 557/19 (B)).

Keine Self-Tracking-Tarife für gute Versicherte

Zwar ermöglichten digitale Hilfsmittel im Gesundheitswesen enorme Chancen, um das Leben der Bürger zu verbessern. Die automatisierte Datenübertragung an die Krankenversicherungen – beispielsweise durch Fitness-Tracker – berge jedoch die Gefahr, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherungsnehmer mit "guten" Risiken etablieren, erläutert der Bundesrat. Andere erhielten hingegen weniger günstige Tarife. Dies widerspreche dem Grundprinzip von Krankenversicherungen, wonach sie Lebensrisiken durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig übernehmen.

Gefahr der Kommerzialisierung

Außerdem fürchten die Länder, dass die sensiblen Daten kommerzialisiert werden. Die Bundesregierung solle deshalb dafür sorgen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den notwendigen rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden und so den individuellen Schutz der Versicherten gewährleisten. Die rechtlichen Maßnahmen müssten dabei über den reinen Datenschutz hinausgehen. Bereits im März 2019 habe der Europarat hierzu neue Leitlinien veröffentlicht, unterstreicht der Bundesrat.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2019.

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