Keine Self-Tracking-Tarife für gute Versicherte
Zwar ermöglichten digitale Hilfsmittel im Gesundheitswesen enorme Chancen, um das Leben der Bürger zu verbessern. Die automatisierte Datenübertragung an die Krankenversicherungen – beispielsweise durch Fitness-Tracker – berge jedoch die Gefahr, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherungsnehmer mit "guten" Risiken etablieren, erläutert der Bundesrat. Andere erhielten hingegen weniger günstige Tarife. Dies widerspreche dem Grundprinzip von Krankenversicherungen, wonach sie Lebensrisiken durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig übernehmen.
Gefahr der Kommerzialisierung
Außerdem fürchten die Länder, dass die sensiblen Daten kommerzialisiert werden. Die Bundesregierung solle deshalb dafür sorgen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den notwendigen rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden und so den individuellen Schutz der Versicherten gewährleisten. Die rechtlichen Maßnahmen müssten dabei über den reinen Datenschutz hinausgehen. Bereits im März 2019 habe der Europarat hierzu neue Leitlinien veröffentlicht, unterstreicht der Bundesrat.
Entscheidung liegt bei Bundesregierung
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.