Der Bundesrat möchte verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung ausschließen. Er hat deshalb am 10.03.2017 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung sowie einen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes und weiterer einfachgesetzlicher Normen beschlossen (BR-Drs. 153/2/17). Für das Verfahren zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung soll nach der geplanten Neuregelung das Bundesverfassungsgericht zuständig sein.
Reaktion auf BVerfG-Urteil
Mit den Initiativen greifen die Länder einen Hinweis von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle auf. Er hatte bei der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken. Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in den Gesetzesanträgen. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden.
Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 153/2/17) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Verbotsverfahren gegen die NPD, NJW 2017, 611
Volp, Parteiverbot und wehrhafte Demokratie, NJW 2016, 459
Aus dem Nachrichtenarchiv
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