Bundesrat fordert Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung

Der Bundesrat möchte verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung ausschließen. Er hat deshalb am 10.03.2017 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung sowie einen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes und weiterer einfachgesetzlicher Normen beschlossen (BR-Drs. 153/2/17). Für das Verfahren zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung soll nach der geplanten Neuregelung das Bundesverfassungsgericht zuständig sein.

Reaktion auf BVerfG-Urteil

Mit den Initiativen greifen die Länder einen Hinweis von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle auf. Er hatte bei der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken. Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in den Gesetzesanträgen. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.

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