Bundesrat fordert Anpassungen an Winterreifenpflicht

Der Bundesrat setzt sich weiterhin für praxistaugliche Regeln bei der Winterreifenpflicht ein. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung (BR-Drs. 771/16) zur Anpassung dieser Pflicht hat er deshalb am 10.03.2017 nur nach Maßgabe zugestimmt. Er möchte, dass die Bundesregierung nicht nur die Winterreifenpflicht für Motorräder aufhebt, sondern auch Spezialfahrzeuge wie Baustellenfahrzeuge davon ausnimmt. Ähnlich wie bei den Motorrädern gebe es auch für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine extra Reifen für Schnee und Glätte. Darüber hinaus möchten die Länder durchsetzen, dass die Winterreifenpflicht bei Lkw und Bussen erweitert wird, um bei allen Witterungsbedingungen eine akzeptable Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Für Motorräder gibt es kaum Reifen mit M+S-Kennzeichen

Mit der Vorlage der Verordnung kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesrates nach, die Wirksamkeit der situativen Winterreifenpflicht zu überprüfen: Seit ihrer Einführung im Jahr 2010 drohte Motorradfahrern ein Bußgeld, wenn sie bei Eis und Schnee mit Reifen ohne eine sogenannte M+S-Kennung fuhren. Tatsächlich gibt es solche Reifen für die meisten motorisierten Zweiräder gar nicht. Die Änderungsverordnung hebt die Pflicht für einspurige Kraftfahrzeuge deshalb wieder auf. Auch motorisierte Krankenfahrstühle werden von der Winterreifenpflicht wieder befreit. Damit Reifenhersteller und Unternehmen genügend Zeit für die Umstellung haben, soll eine Übergangsfrist für die Ausrüstungspflicht gelten.

Abnehmbare Fahrradbeleuchtung wird zulässig

Darüber hinaus enthält die Verordnung neue Regeln für die Beleuchtung von Fahrrädern. So schreibt sie vor, dass abnehmbare Schlussleuchten und Scheinwerfer zulässig sind, bei Dämmerung oder Dunkelheit aber angebracht sein und auch betrieben werden müssen. Die Dynamopflicht existiert bereits seit 2013 nicht mehr. Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sollte sie die Änderungen übernehmen, kann die Verordnung am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2017.