Bedenken bei Definition der Kindertagespflege als Gemeinschaftseinrichtung
Bedenken haben die Länder, dass die Kindertagespflege mit dem geplanten Gesetz zur Gemeinschaftseinrichtung erklärt wird. Zwar sei es sinnvoll, die Kindertagespflege in den Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes aufzunehmen. Sie als Gemeinschaftseinrichtung zu definieren hätte allerdings zur Folge, dass sie künftig die gleichen hygienischen Anforderungen wie Gemeinschaftseinrichtungen erfüllen müsste. Dies sei für die Kindertagespflege nicht machbar. Der Bundesrat fürchtet deshalb, dass es zu Schließungen von Kindertagespflegestellen kommen kann.
Zugang zu Bildung ohne Impfnachweis gefährdet
Ebenfalls problematisch findet er, dass Personen, die keinen Impfnachweis erbringen können, die Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung verwehrt werden soll. Hierdurch würden der Zugang zu Bildungseinrichtungen und die damit einhergehende Förderung von Chancengleichheit konterkariert. Er bittet deshalb darum, diese Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu überdenken.
Kritik an Bußgeldvorschriften
Gestrichen werden sollten nach Ansicht der Länder die Bußgeldvorschriften, die die Einrichtungsleitung sanktionieren, wenn sie eine nicht geimpfte Person aufnimmt beziehungsweise das Gesundheitsamt nicht rechtzeitig über einen fehlenden Impfschutz informiert.
Acht-Wochen-Zeitraum für Nachweis des Masernschutzes in Gemeinschaftseinrichtungen moniert
Korrekturbedarf sehen die Länder auch an dem vorgesehenen Acht-Wochen-Zeitraum, innerhalb dessen Asylbewerber in Gemeinschaftseinrichtungen den Impfnachweis liefern müssen: Stattdessen sollte der Nachweis spätestens nach vier Wochen erbracht werden. Gerade in solchen Einrichtungen sei der Masernschutz besonders wichtig, da es in der Vergangenheit bereits zu Masernausbrüchen gekommen sei. Zugleich fordern die Länder, dass die Kosten der Schutzimpfungen für Asylbewerber vom Bund getragen werden, da es um den Gesundheitsschutz der Allgemeinheit geht.
Mehraufwand der Gesundheitsämter muss berücksichtigt werden
Darüber hinaus kritisiert der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf den entstehenden Mehraufwand der Gesundheitsämter nicht ausreichend berücksichtigt. Mit dem bestehenden Personal sei der Aufgabenzuwachs nicht zu bewältigen. Auch hier plädiert er dafür, dass der Bund die Mehrkosten vollständig trägt.