Bundesrat bestätigt bessere Bezahlung in der Pflege

Die Bezahlung in der Pflegebranche soll gerechter werden: Der Bundesrat hat am 08.11.2019 das Pflegelöhneverbesserungsgesetz gebilligt. Es setzt Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege um. Damit sich die Entlohnung der Pflegekräfte verbessert, ermöglicht das Gesetz dem Bundesarbeitsministerium, Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebranche für allgemeinverbindlich zu erklären.

Stärkung der Pflegekommission

Zusätzlich dazu werde die Pflegekommission gestärkt, berichtet der Pressedienst des Bundesrates weiter. Sie solle künftig ausdrücklich Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen aussprechen und Mindestlöhne definieren. Das Bundesarbeitsministerium könne diese Empfehlungen wiederum per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären, wenn für den Bereich nicht bereits ein Tarifvertrag gilt. Weiter berufe das Gesetz die Kommission zu einem ständigen Gremium mit einer fünfjährigen Amtszeit und verbessere ihre Beschlussfähigkeit.

Eingliederungszuschuss gilt weiter bis 2023

Darüber hinaus habe der Bundestag beschlossen, dass Arbeitgeber weiterhin drei Jahre einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie ältere Arbeitsnehmer mit Vermittlungshemmnissen beschäftigen. Damit habe er die geltende Vorschrift um vier Jahre verlängert.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 11. November 2019.

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