Die Bezahlung in der Pflegebranche soll gerechter werden: Der Bundesrat hat am 08.11.2019 das Pflegelöhneverbesserungsgesetz gebilligt. Es setzt Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege um. Damit sich die Entlohnung der Pflegekräfte verbessert, ermöglicht das Gesetz dem Bundesarbeitsministerium, Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebranche für allgemeinverbindlich zu erklären.
Stärkung der Pflegekommission
Zusätzlich dazu werde die Pflegekommission gestärkt, berichtet der Pressedienst des Bundesrates weiter. Sie solle künftig ausdrücklich Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen aussprechen und Mindestlöhne definieren. Das Bundesarbeitsministerium könne diese Empfehlungen wiederum per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären, wenn für den Bereich nicht bereits ein Tarifvertrag gilt. Weiter berufe das Gesetz die Kommission zu einem ständigen Gremium mit einer fünfjährigen Amtszeit und verbessere ihre Beschlussfähigkeit.
Eingliederungszuschuss gilt weiter bis 2023
Darüber hinaus habe der Bundestag beschlossen, dass Arbeitgeber weiterhin drei Jahre einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie ältere Arbeitsnehmer mit Vermittlungshemmnissen beschäftigen. Damit habe er die geltende Vorschrift um vier Jahre verlängert.
Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 11. November 2019.
Zum Thema im Internet
Das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz (Drs.-Nr.: 535/19) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Leuxner/von Schwanenflügel, Reform der Pflegeberufe, NZS 2018, 201
Halletz, Die Vergütungsfindung in der Pflege, GuP 2018, 86
Bördner, Das Pflegeberufereformgesetz - Ein Fiasko für die Altenpflege?, GuP 2017, 1
Kostorz, Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann - Geplante Neuerungen durch das Pflegeberufsgesetz im Vergleich zum Krankenpflegegesetz, NZS 2016, 241
Martini, Die Pflegekammer – Segen oder Fluch für die Pflegeberufe?,
WiVerw 2016, 253