Kompensation durch den Bund gefordert
Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt. In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zeigt der Bundesrat am 06.11.2020 Verbesserungsbedarf auf, der vor allem auf Anregungen aus der Praxis beruht. Die Änderungswünsche beziehen sich unter anderem auf die Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren, die Honorare für Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die Aufwandspauschale für Zeuginnen und Zeugen und die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe. Der Bundesrat weist auf die nicht unerheblichen strukturellen Kostenfolgen für die Länderhaushalte hin, die aus den geplanten Gebührenanhebungen für die verschiedenen Bereiche resultieren. Er fordert die Bundesregierung auf, die erwartbaren Mehrbelastungen der Länder von rund 175 Millionen Euro pro Jahr vollständig zu kompensieren.
Verschiebung um 2 Jahre wohl vom Tisch
Noch vor wenigen Tagen hatten der Rechts- und der Finanzausschuss der Länderkammer darauf hingewiesen, dass die Haushalte der Länder durch die Covid-19-Pandemie sowohl hohe Steuerausfälle bei den Steuereinnahmen als auch enorme Mehrausgaben zur Bekämpfung der Pandemie verkraften müssten. Vor diesem Hintergrund sei es aktuell nicht vertretbar, für einzelne Berufsgruppen erhebliche Vergütungsverbesserungen herbeizuführen, deren Finanzierung sowohl die Länderhaushalte als auch die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft erheblich belasten würden. Im Hinblick darauf wurde vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 01.01.2023 zu verschieben. Der ursprüngliche Plan sah die Erhöhungen bereits zum kommenden Jahr vor. So wird es nun wohl auch kommen, denn im Plenum war von einer Verschiebung der Reform keine Rede mehr.
Nächste Stationen: Bundesregierung - Bundestag - Bundesrat
Die Stellungnahme des Bundesrates ist der Bundesregierung zugeleitet worden. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und reicht beide Dokumente dann dem Bundestag nach, der bereits am 29.10.2020 mit seinen Beratungen in 1. Lesung begonnen hatte. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung im Bundestag in 2./3. Lesung soll sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen, bevor er laut Planung zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten soll.