Bundesrat ebnet Weg für elektronischen Rechtsverkehr mit Schiffsregister

Der Bundesrat hat auf Initiative Hamburgs beschlossen, dass der Schriftverkehr mit dem Schiffsregister zukünftig auch elektronisch abgewickelt werden kann. Dies teilte das Hamburger Justizministerium mit. Die Änderung ist Bestandteil des "Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs", das den Bundesrat am 02.06.2017 passiert hat.

Digitaler Zugang zum Schiffsregister

Mit den neuen Regelungen sei zukünftig eine Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs im Schiffsregister und somit eine elektronische Übermittlung von Anträgen (justiz- und bundesweit einheitlich) zum Beispiel über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) möglich, erläutert das Ministerium. Ebenso könne das Gericht seinen Kommunikationspartnern (sofern diese elektronisch erreichbar seien) Schriftsätze, zum Beispiel Eintragungsmitteilungen, sicher auf elektronischem Wege übermitteln. In einem weiteren Schritt könnten zukünftig auch die Akten im Schiffsregister elektronisch geführt werden. Bisher habe die Übermittlung von Anträgen aufgrund fehlender Regelungen nur analog auf postalischem Weg oder per Fax erfolgen können.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2017.