Der Bundesrat hat auf Initiative Hamburgs beschlossen, dass der Schriftverkehr mit dem Schiffsregister zukünftig auch elektronisch abgewickelt werden kann. Dies teilte das Hamburger Justizministerium mit. Die Änderung ist Bestandteil des "Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs", das den Bundesrat am 02.06.2017 passiert hat.
Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2017.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 236/16) und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 18/12203) finden Sie als pdf-Dokumente auf der Website des Deutschen Bundestages. Den Gesetzesbschluss des Bundestags (BR-Drs. 395/17) und den Beschluss des Bundesrats (BR-Drs. 395/17 (B)) finden Sie als pdf-Dokumente auf der Website des Bundesrats.
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