Der Bundesrat hat den Bundeshaushalt 2025 gebilligt. Damit endete nach neun Monaten die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung, die den Handlungsspielraum der Ministerien stark eingeschränkt hatte. Nun gibt es wieder Planungssicherheit – wenn auch nur bis Jahresende, denn wegen der vorgezogenen Bundestagswahl gilt der Etat lediglich für wenige Monate. Vorgesehen sind Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro und neue Kredite von fast 82 Milliarden Euro im Kernhaushalt.
Hinzu kommen milliardenschwere Sondermittel, etwa für die Bundeswehr und die Infrastruktur. Denn der Bundesrat hat auch ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen beschlossen, das über zwölf Jahre zusätzliche Investitionen ermöglichen soll. Geplant sind vor allem die Sanierung von Brücken und Bahnstrecken sowie der Ausbau der Energieinfrastruktur. Außerdem sollen Mittel in Digitalisierung, Krankenhäuser und Wohnungsbau fließen. Ein Teil der Gelder geht direkt an die Länder, ein anderer in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes. Gleichzeitig laufen im Bundestag bereits die Beratungen über den Etat 2026.
In einer Stellungnahme haben die Länder den Bund aufgefordert, bestehende Finanzzusagen einzuhalten. Sie verwiesen auf die anhaltende Schwäche der deutschen Wirtschaft, auf steigende Belastungen durch Sozialversicherungen sowie Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben und auf erwartete Finanzierungslücken von über 170 Milliarden Euro bis 2029. Angesprochen wurden außerdem die zugesagte Kompensation des Bundes für das Investitionssofort- und Klimaschutzprogramm 2030 und die unzureichende Kostenbeteiligung bei Aufnahme und Integration Geflüchteter. Positiv bewerteten die Länder zusätzliche Mittel für den Klimaschutz, verlangten aber zugleich Entlastungen wie eine Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß.
Art. 3 GG: Erweiterungen um sexuelle Identität und Minderheitenschutz
Die Länderkammer sprach sich zudem für zwei Grundgesetzänderungen aus. Erstens soll Art. 3 GG künftig ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität enthalten. Nach Einschätzung der Länder sind LSBTIQ-Personen weiterhin Anfeindungen ausgesetzt. Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeige für 2023 fast 50% mehr Straftaten im Bereich "Sexuelle Orientierung" als im Vorjahr. Ein Schutz auf Verfassungsebene sei daher notwendig.
Zweitens soll Art. 3 GG ergänzt werden um den Satz: "Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind." Gemeint sind unter anderem die Dänen in Schleswig-Holstein oder die Sorben in Brandenburg und Sachsen. Die geplante Regelung schaffe keine neuen individuellen Rechte, sichere aber kollektiv die sprachliche und kulturelle Identität dieser Gruppen ab.
Schutz für Kinder und Jugendliche in sozialen Medien
Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum fordern die Länder gesetzlich geregelte Schutzräume für unter 16-Jährige. Expertinnen und Experten sollen die Details erarbeiten. Ziel ist es, die psychische Gesundheit zu bewahren, Risiken wie Cybergrooming, Hassrede und Desinformation zu reduzieren und die Medienkompetenz zu stärken. Zusätzlich nimmt eine Expertenkommission der Bundesregierung ihre Arbeit auf, die bis Sommer 2026 konkrete Vorschläge vorlegen soll.
Widerspruchslösung bei Organspenden erneut im Bundestag
Der Bundesrat hat außerdem den bereits bekannten Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes erneut in den Bundestag eingebracht. Vorgesehen ist die Einführung einer Widerspruchslösung: Jede Person gilt als Organspenderin oder Organspender, wenn sie nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Ausweis, einer Patientenverfügung oder auch formlos dokumentiert werden. Angehörige sollen nur dann befragt werden, wenn kein Widerspruch vorliegt. Ziel ist es, die Zahl der lebensrettenden Organspenden zu erhöhen.
Weitere Vorhaben
Die Länder haben auf eine langfristige Sicherung des Deutschlandtickets gedrängt. Die Bundesmittel sollen bis mindestens 2030 garantiert sein. Ab 2026 steigt der Ticketpreis auf 63 Euro im Monat, ab 2027 soll er sich nach einem festen Mechanismus berechnen. Bund und Länder haben sich verpflichtet, bis 2030 jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro bereitzustellen.
Kinder sollen nach dem Willen der Bundesländer in Deutschland künftig vor dem Passivrauchen im Auto geschützt werden. Dazu soll das Rauchen im Fahrzeug im Beisein Minderjähriger verboten werden. Der Bundesrat beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Auch für ein Ende des "begleiteten" Alkohol-Trinkens für Jugendliche ab 14 Jahren macht sich der Bundesrat stark. Heute dürfen Jugendliche regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken - in Begleitung einer "sorgeberechtigten Person" ist es aber schon ab 14 Jahren erlaubt. Die bisherige Ausnahmeregelung sehen die Länder "im klaren Widerspruch zum Ziel eines konsequenten Jugendschutzes".
Wenn Kinder ein Konto fürs Taschengeld eröffnen wollen, dürfen sie das in Deutschland tun - mit Zustimmung beider Elternteile. Nun soll eine Kontoeröffnung auch möglich werden, wenn allein der Elternteil zustimmt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Entsprechende Änderungen fordern die Länder für Kinder von getrenntlebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht.
Und schließlich macht sich der Bundesrat für mehr Tierschutz bei Tiertransporten in Nicht-EU-Staaten stark. Die Bundesregierung - so die Forderung - soll sich auf europäischer Ebene für klare und rechtsverbindliche Regelungen einsetzen. Hintergrund ist, dass es beim Export von Nutztieren in bestimmte Drittstaaten zu gravierenden Tierschutzverstößen gekommen sei - und solche Fälle auch künftig nicht ausgeschlossen werden können.


