Bundesrat bringt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von “Upskirting“ auf den Weg

Der Bundesrat möchte das so genannte Upskirting unter Strafe stellen lassen: dabei fotografieren oder filmen Menschen mit unauffälligen Smartphonekameras heimlich unter den Rock oder das Kleid ihrer Opfer - zum Beispiel auf Rolltreppen, Gehwegen oder Treppenhäusern. Die Fotos vom Intimbereich werden dann häufig in den sozialen Medien verbreitet. Auf Initiative von sechs Ländern beschloss der Bundesrat am 08.11.2019, einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit dieses Verhaltens in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Strafbarkeitslücke soll mit neuem Tatbestand geschlossen werden

Bislang sind weder solche unbefugten Aufnahmen noch deren Verbreitung strafbar, wenn sich die Betroffenen im öffentlichen Raum bewegen. Diese Lücke will der Bundesrat mit seinem Entwurf schließen: Er schlägt einen eigenen Tatbestand im Abschnitt der Sexualdelikte im Strafgesetzbuch vor. Nach dem neuen § 184 StGB sollen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich sein. Die Bundesjustizministerin hatte kürzlich bereits angekündigt, eine Gesetzesänderung zur Strafbarkeit von "Upskirting" auf den Weg zu bringen.

Redaktion beck-aktuell, 11. November 2019.