Der Bundesrat möchte das so genannte Upskirting unter Strafe stellen lassen: dabei fotografieren oder filmen Menschen mit unauffälligen Smartphonekameras heimlich unter den Rock oder das Kleid ihrer Opfer - zum Beispiel auf Rolltreppen, Gehwegen oder Treppenhäusern. Die Fotos vom Intimbereich werden dann häufig in den sozialen Medien verbreitet. Auf Initiative von sechs Ländern beschloss der Bundesrat am 08.11.2019, einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit dieses Verhaltens in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Strafbarkeitslücke soll mit neuem Tatbestand geschlossen werden
Bislang sind weder solche unbefugten Aufnahmen noch deren Verbreitung strafbar, wenn sich die Betroffenen im öffentlichen Raum bewegen. Diese Lücke will der Bundesrat mit seinem Entwurf schließen: Er schlägt einen eigenen Tatbestand im Abschnitt der Sexualdelikte im Strafgesetzbuch vor. Nach dem neuen § 184 StGB sollen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich sein. Die Bundesjustizministerin hatte kürzlich bereits angekündigt, eine Gesetzesänderung zur Strafbarkeit von "Upskirting" auf den Weg zu bringen.
Redaktion beck-aktuell, 11. November 2019.
Aus der Datenbank beck-online
VG München, Belästigung der Allgemeinheit durch Fotografieren unter den Rock fremder Frauen ohne deren Einwilligung, BeckRS 2009, 48325
Flechsig, Schutz gegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, ZUM 2004, 605
Aus dem Nachrichtenarchiv
Rheinland-Pfalz ergreift Initiative gegen Upskirting, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.09.2019, becklink 2014029
Bundesländer wollen Fotografieren unter Röcke und Kleider verbieten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.06.2019, becklink 201340