Bundesrat billigt Wirtschaftsplangesetz 2018: Anschubfinanzierung für Start-ups gesichert

Start-ups erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Dies meldet die Bundesregierung, nachdem der Bundesrat am 02.03.2018 das sogenannte ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 gebilligt hat. Mit dem Gesetz, das am 01.01.2018 rückwirkend in Kraft treten soll, werde die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase geschlossen. Damit stünden 790 Millionen Euro aus dem ERP-European Recovery Program-Sondervermögen zur Verfügung, so die Regierung.

KfW-Förderung mit Hebelwirkung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) laut Bundesregierung künftig doppelt so viel Kapital bereitstellen wie bisher. Durch die Hebelwirkung entstehe daraus ein Fördervolumen von insgesamt 6,75 Milliarden Euro. Das ermögliche es vielversprechenden Start-ups, zu wachsen, Arbeitsplätze zu sichern und besser am Markt Fuß zu fassen

Förderung vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen

Das aus Mitteln des Marshallplans stammende ERP-European Recovery Program-Sondervermögen fördere seit mehr als 60 Jahren die deutsche Wirtschaft. Im Fokus der Förderung stehen nach Angaben der Regierung kleine und mittelständische Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt seien. Die ERP-Mittel würden zum großen Teil von der KfW in Form von Krediten, Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung zur Verfügung gestellt.

Wagniskapital für junge Unternehmen

Die Bundesregierung will Start-ups und innovativen Wachstumsunternehmen ein gutes Finanzierungsumfeld bieten, um ihnen zum Erfolg zu verhelfen. Zwei Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln stehen ihren Angaben zufolge in den nächsten Jahren für die Aufstockung und Fortentwicklung von Wagniskapitalmaßnahmen bereit. Außerdem sei die für die Branche so wichtige Übertragung von Verlustvorträgen neu geregelt worden.

Redaktion beck-aktuell, 5. März 2018.

Mehr zum Thema