Bundesrat billigt weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Der Großteil aller Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 597/19) am 29.11.2019 gebilligt. Bis 61.717 Euro Jahreseinkommen müssen Steuerzahler künftig keinen "Soli" mehr zahlen.

Deutliche Anhebung der Freigrenze

Der Gesetzesbeschluss hebe die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro an. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro sei dadurch zukünftig kein Soli mehr fällig. Davon profitierten rund 90% der Steuerzahler, so der Bundesrat.

Topverdiener bleiben in der Pflicht

Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folge die sogenannte Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, werde der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gelte bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon profitierten rund 6,5% der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5% müssten als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen. Er betrage 5,5% der Körper- oder Einkommenssteuer.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es solle am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 29. November 2019.