Deutliche Anhebung der Freigrenze
Der Gesetzesbeschluss hebe die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro an. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro sei dadurch zukünftig kein Soli mehr fällig. Davon profitierten rund 90% der Steuerzahler, so der Bundesrat.
Topverdiener bleiben in der Pflicht
Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folge die sogenannte Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, werde der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gelte bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon profitierten rund 6,5% der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5% müssten als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen. Er betrage 5,5% der Körper- oder Einkommenssteuer.
Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es solle am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.