Bundesrat billigt weitere steuerliche Anreize für Elektroautos

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Dies teilte die Bundesregierung mit. Das Gesetz sieht diverse steuerliche Anreize vor, um mehr Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen.

Lieferfahrzeuge

Für rein elektrische Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung von 50% im Jahr der Anschaffung eingeführt – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet.

Firmenwagen

Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 01.01.2019 halbiert. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert.

Ladevorrichtung

Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert.

Jobtickets

Zu Beginn des Jahres 2019 wurden Jobtickets steuerfrei gestellt – allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25% pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

Dienstrad

Seit 2019 ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei. Die bis Ende 2021 befristete Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder und wird bis Ende 2030 verlängert.

Redaktion beck-aktuell, 29. November 2019.