Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse

Der Bundesrat hat der Verlängerung der Mietpreisbremse grünes Licht erteilt. Das entsprechende Gesetz passierte die Länderkammer am 13.03.2020. Neben der Verlängerung sieht das Gesetz auch eine Verschärfung der Mitpreisbremse vor.

Bis längstens Ende 2025

Das Gesetz ermöglicht den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen: Auf maximal 10% über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Die entsprechenden Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten sie außer Kraft.

Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete

Anders als bislang können Mieter künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2020.

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