Bundesrat billigt strengere Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen

Der Bundesrat billigte am 18.09.2020 Änderungen im Telemediengesetz, die der Bundestag Anfang Juli 2020 zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht verabschiedet hatte. Werden ihnen rechtswidrige Inhalte gemeldet, müssen Video-Sharing-Plattformen ein Verfahren zu Prüfung und Abhilfe haben. Außerdem dürfen sie Nutzerdaten nicht kommerziell nutzen.

Umgang mit Nutzerbeschwerden zu rechtswidrigen Inhalten 

Das Gesetz verpflichtet Anbieter, den Umgang mit Nutzerbeschwerden zu regeln. Insbesondere für Meldungen rechtswidriger Inhalte müssen sie Verfahren zur Prüfung und Abhilfe entwickeln. Das Gesetz soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit schaffen. Es verpflichtet audiovisuelle Mediendienste und Video-Sharing-Plattformen, auf denen durch Nutzer hochgeladene Sendungen oder nutzergenerierte Videos angeboten werden. 

Nutzerdaten dürfen nicht verwertet werden

Diese Diensteanbieter müssen zudem künftig sicherstellen, dass die kommerzielle Verarbeitung von Nutzerdaten, die diese entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen haben, verboten ist. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf im Mai 2020 um. 

Jugendschutz und Barrierefreiheit bei der Deutschen Welle

Der Bundestagsbeschluss verpflichtet zudem die staatsfinanzierte Deutsche Welle, weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen und Inhalte zu kennzeichnen, die für Kinder und Jugendliche potenziell schädlich sein könnten.

Redaktion beck-aktuell, 18. September 2020.