Bundesrat billigt stärkere Kontrolle der kassenärztlichen Bundesvereinigung

Nur wenige Tage nach dem Bundestag billigte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 10.02.2017 ein Gesetz zur stärkeren Kontrolle, Transparenz und Aufsicht in den Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz erweitert die Durchgriffsrechte in der gesamten gesundheitlichen Selbstverwaltung.

Mehr Einsichtsrechte für Mitglieder

Der Gesetzgeber habe damit auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung reagiert, erläutert die Länderkammer. Er habe Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, interne Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen beschlossen. Künftig erhielten die Mitglieder beispielsweise mehr Einsichts- und Prüfrechte. So sollten die Spitzenorganisationen vor "Selbstblockaden" geschützt werden, heiße es in der Gesetzesbegründung.

Mehr staatliche Kontrolle

Auch die staatliche Kontrolle werde ausgeweitet. Danach könne das Bundesgesundheitsministerium künftig jemanden in die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen entsenden, wenn dort gewichtige Probleme auftreten und externer Sachverstand erforderlich ist. Zudem ermögliche die Novelle eine unabhängige Prüfung der Vorstands-Dienstverträge auf ihre finanziellen Auswirkungen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es solle am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2017.

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