Mehr Einsichtsrechte für Mitglieder
Der Gesetzgeber habe damit auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung reagiert, erläutert die Länderkammer. Er habe Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, interne Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen beschlossen. Künftig erhielten die Mitglieder beispielsweise mehr Einsichts- und Prüfrechte. So sollten die Spitzenorganisationen vor "Selbstblockaden" geschützt werden, heiße es in der Gesetzesbegründung.
Mehr staatliche Kontrolle
Auch die staatliche Kontrolle werde ausgeweitet. Danach könne das Bundesgesundheitsministerium künftig jemanden in die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen entsenden, wenn dort gewichtige Probleme auftreten und externer Sachverstand erforderlich ist. Zudem ermögliche die Novelle eine unabhängige Prüfung der Vorstands-Dienstverträge auf ihre finanziellen Auswirkungen.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es solle am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.