Bundesrat billigt Sofortprogramm Pflege

Der Bundesrat hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (BR-Drs. 560/18) gebilligt. Allerdings müssten die bestehenden Abrechnungsschwierigkeiten bei der Verlegung von Schlaganfallpatienten schnellstmöglichst gelöst werden, meint er. In einer Entschließung vom 23.11.2018 fordert er die Bundesregierung dazu auf, hierfür zu sorgen.

Klageverfahren gefährden Versorgungssicherheit

Zum Hintergrund der Abrechnungsschwierigkeiten führt der Bundesrat aus, der Bundestag habe mit dem Beschluss des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes die Verjährungsfristen für die Ansprüche der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser verkürzt. Dies habe eine Klagewelle losgetreten. Die Klagen könnten die Krankenhäuser in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, die in Einzelfällen möglicherweise auch die Versorgungssicherheit gefährden, begründet der Bundesrat seine Handlungsaufforderung an die Bundesregierung.

Entlastung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bezweckt

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern. Kern des Sofortprogramms sind 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege. Je nach Größe erhalten die Pflegeinrichtungen danach zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich. Finanziert werden sie durch die Krankenkassen. Auch in den Kliniken wird künftig jede zusätzliche Stelle in der Pflege vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse kommen sie ebenfalls auf.

Gesetz soll für mehr Ausbildungsbereitschaft sorgen

Außerdem schafft das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bislang werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kassen übernommen.

Arbeit der Pflegekräfte soll erleichtert werden

Zur Entlastung der Pflegeheime beitragen sollen Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern. Ebenfalls im Sofortprogramm enthalten ist die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Sanktionen für Krankenhäuser mit zu wenig Personal

Darüber hinaus sieht das Sofortprogramm ab 2020 erstmals Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in Krankenhäuern vor. Werden diese nicht erreicht, müssen die Krankenhäuser mit Sanktionen rechnen. Einzelheiten hierzu soll eine Rechtsverordnung regeln.

Bundestag griff Vorschläge der Länder auf

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 09.11.2018 mit zahlreichen Änderungen verabschiedet. Dabei hat er auch einige Vorschläge des Bundesrates aus seiner Stellungnahme vom 21.09.2018 aufgegriffen. So entsprach er unter anderem der Forderung, die Verbesserung der Vergütung für ambulante Pflegedienste bei längeren Wegezeiten nicht auf unterversorgte ländliche Gebiete zu beschränken. Auch die Stärkung der öffentlichen Gesundheit durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes geht auf den Bundesrat zurück.

Überwiegendes Inkrafttreten zum 01.01.2019 geplant

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 23. November 2018.

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