Ab dem 01.01.2019 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die vollständigen Beiträge zur Krankenversicherung, also einschließlich der zurzeit von den Arbeitnehmern allein zu tragenden Zusatzbeiträge, wieder je zur Hälfte. Der Bundesrat hat dazu am 23.11.2018 das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt.
Absenkung der Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige
Wie der Bundesrat informiert, entlastet das Gesetz auch Selbstständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro.
Abbau von Rücklagen der Krankenkassen
Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven abzubauen. So dürfen ihre Rücklagen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Tun sie das, ist es den Krankenkassen untersagt, ihre Zusatzbeiträge anzuheben. Ab 2020 sollen außerdem Abbaumechanismen greifen, um Überschüsse stufenweise für Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen zu nutzen.
Redaktion beck-aktuell, 23. November 2018.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/4454) und die Beschlussempfehlung (BT-Drs. 19/5112) finden Sie als pdf-Dokumente auf der Website des Deutschen Bundestages, den Gesetzesbeschluss des Bundestags (BR-Drs. 522/18) finden Sie auf der Website des Bundesrats, ebenfalls im pdf-Format.
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