Betroffene Berufe
Im Einzelnen handele es sich um Fliesen-, Parkett- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählten zu 53 Handwerken, für die die Meisterpflicht 2004 abgeschafft worden war. Mit der damaligen Reform habe die Bundesregierung Impulse für Unternehmensgründungen geben gewollt.
Ziel: Mehr Qualität und Nachwuchs
Mit der Wiedereinführung der Pflicht 15 Jahre später reagierten Bundesregierung und Bundestag auf schwindende Ausbildungszahlen und Qualität: Die genannten Berufe sollten wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden.