Bundesrat billigt Rückkehr der Meisterpflicht

In bestimmten Handwerksberufen kehrt die Meisterpflicht zurück. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz am 20.12.2019 gebilligt. Danach soll in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken künftig die Meisterpflicht wieder gelten.

Betroffene Berufe

Im Einzelnen handele es sich um Fliesen-, Parkett- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählten zu 53 Handwerken, für die die Meisterpflicht 2004 abgeschafft worden war. Mit der damaligen Reform habe die Bundesregierung Impulse für Unternehmensgründungen geben gewollt.

Ziel: Mehr Qualität und Nachwuchs

Mit der Wiedereinführung der Pflicht 15 Jahre später reagierten Bundesregierung und Bundestag auf schwindende Ausbildungszahlen und Qualität: Die genannten Berufe sollten wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden.

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2019.

Mehr zum Thema