Bundesrat billigt Reform der Grundlagen für das Technische Hilfswerk

Der Bundesrat hat am 27.03.2020 die vom Bundestag beschlossene Reform der Grundlagen für das Technische Hilfswerk THW gebilligt. Das Gesetz soll den Freiwilligendienst attraktiver machen, etwa durch erweiterte Freistellungen.

Freiwilligendienst soll fit werden für neue Herausforderungen 

Ziel des Gesetzes sei es, die Attraktivität des Ehrenamts zu stärken – im THW engagieren sich derzeit 80.000 Freiwillige. Außerdem solle der Dienst den neuen Herausforderungen für den Zivil- und Katastrophenschutz adäquat begegnen können, die sich aus dem internationalen Terrorismus, hybriden Bedrohungen und der Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen ergeben. Vorgesehen seien erweiterte Freistellungen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach Ehrenamts-Einsätzen. Einsatzbelange sollten dabei künftig im Vordergrund stehen. 

Auslandseinsätze, Innovationen und Datenschutz

Die Unterstützung im Ausland im Auftrag der Bundesregierung stelle einen wesentlichen Teil der Arbeit des THW dar. Gesetzlich werde künftig klargestellt, dass sich das THW nicht mehr ausschließlich auf die herkömmliche Sicherheitsforschung verlasse, sondern künftig für seine zukunftsorientierte Weiterentwicklung selbst Input für THW-spezifische Lösungen und Innovationen leiste. Der Bundestagsbeschluss passe zudem die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des bestehenden Gesetzes an die EU-Datenschutzgrundverordnung an.

Baldiges Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es soll zu Beginn desjenigen Monats in Kraft treten, der auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgt.

Redaktion beck-aktuell, 27. März 2020.