Bundesrat billigt Pflicht zur Masernimpfung

Der Bundesrat hat am 20.12.2019 die gesetzliche Impflicht in Kindergärten und Schulen gebilligt. Eltern müssen danach ab dem 01.03.2020 vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

Voraussetzung für die Betreuung in der Kita

Wie der Bundesrat informiert, müssen Eltern ab dem 01.03.2020 nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch für die Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann Voraussetzung. Von der Impfpflicht erfasst sind auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich.

Bei Verstößen droht Bußgeld

Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohner solcher Einrichtungen müssen nach den Neuregelungen ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.

Bundestag beschließt Werbeverbot für Schönheits-OPs

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 14.11.2019 mit einigen Änderungen beschlossen, die teilweise auch auf Anregungen des Bundesrates zurückgingen. Außerdem hat er die Vorlage um einige fachfremde Regelungen ergänzt. Hierzu gehört unter anderem ein Werbeverbot für Schönheitsoperationen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richten.

Einführung des Wiederholungsrezepts

Außerdem wird mit dem Gesetz das Wiederholungsrezept eingeführt. Es ermöglicht Ärzten, eine Verordnung auszustellen, die Apotheken eine bis zu dreimal wiederholte Abgabe eines Arzneimittels erlaubt. Ebenfalls neu ist der Anspruch von Missbrauchs- oder Gewaltopfern auf Kostenübernahme einer vertraulichen Spurensicherung am Körper und auf Rückstände von k.o.-Tropfen.

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2019.

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