In seiner Sitzung vom 11.10.2019 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) gebilligt. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, mit dem die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber für die Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2019 gewährt worden war.
Änderung ersetzt Bundesgesetz durch Länder-Staatsvertrag
In Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung wird § 32 HRG aufgehoben. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren richtet sich damit nach landesrechtlichen Regelungen, die jeweils einen Staatsvertrag der Länder umsetzen. Durch die Bindung an den Staatsvertrag soll sichergestellt werden, dass bundesweit die gleichen Regeln gelten.
Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2019.
Aus der Datenbank beck-online
Brehm/Brehm-Kaiser, Das Dritte Numerus-Clausus-Urteil des BVerfG, NVwZ 2018, 543
BVerfG, Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar, BeckRS 2017, 135673
Aus dem Nachrichtenarchiv
Änderung des Hochschulrahmengesetzes nach BVerfG-Urteil zur Studienplatzvergabe in Humanmedizin, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.09.2019, becklink 2013484
BVerfG, Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin teilweise verfassungswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.12.2017, becklink 2008655