Drittländerregelung für Großbritannien
Großbritannien könne im Falle des Brexits in den Kreis der sogenannten Drittländer mit tauglichen Deckungswerten aufgenommen werden – genau wie Japan, Kanada, Schweiz, USA, Australien, Neuseeland und Singapur.
Vereinfachte Vorgaben für KMU
Bei öffentlichen Wertpapierangeboten von kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Zweitemissionen börsennotierter Unternehmen würden künftig vereinfachte Informationsvorgaben gelten, berichtet der Bundesrat.
BaFin weiterhin für Prospektgenehmigung zuständig
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werde zur zuständigen Behörde im Sinn der EU-Prospektverordnung bestimmt und bleibe damit weiterhin für die Prospektgenehmigung zuständig. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalte sie die erforderlichen Befugnisse – zum Beispiel im Zusammenhang mit Handelseinschränkungen und -aussetzungen.
Bußgelder angepasst
Die Bußgeldtatbestände des Wertpapierprospektgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes würden angepasst, um Verstöße gegen die EU-Prospektverordnung und die einschlägigen nationalen Bestimmungen sanktionieren zu können.
Inkrafttreten mit EU-Verordnung
Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll nach Mitteilung des Bundesrates im Wesentlichen am 21.07.2019 in Kraft treten – zeitgleich zur EU-Prospektverordnung.