Unverzügliche und zeitlich begrenzte Information
Die Überwachungsbehörden der Länder informieren unverzüglich im Internet über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht - etwa durch Hygienemängel oder Gesundheitsrisiken. Nach sechs Monaten sind die Einträge zu entfernen. Dies gilt bundesweit einheitlich für alle Behörden.
BVerfG hatte zeitliche Begrenzung gefordert
Hintergrund für die Neuregelung ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte amtliche Information über Lebensmittelverstöße grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, aber eine zeitliche Begrenzung gefordert, um sowohl den Anspruch der Verbraucher auf Information als auch die Interessen der betroffenen Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Über die Frage, wie schnell eine Löschung erfolgen muss, war in den letzten Jahren intensiv diskutiert worden.
Bundesrat: Bundeseinheitlichen Vollzug gewährleisten
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Gesetzes zu sorgen. Schon in früheren Beschlüssen hatten die Länder auf Auslegungsschwierigkeiten hingewiesen, die das Gesetz noch nicht ausreichend ausgeräumt hat.
Bußgeldkatalog gefordert
Außerdem soll die Bundesregierung einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße im Lebensmittelrecht erlassen, um Ungleichbehandlungen von Unternehmen zu verhindern. Der Bundestag hatte dies bei Verabschiedung des Gesetzes ebenfalls in einer begleitenden Entschließung von der Bundesregierung gefordert.