Zur Meldung verpflichtet
Das Gesetz zur Errichtung des Registers verpflichte die Hersteller von Implantaten, ihre Produkte in der Datenbank des Registers zu registrieren. Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen würden hingegen verpflichtet, Implantationen und Explantationen an das Register zu melden.
Weitere Eckdaten
Die zentrale Datensammlung übernehme das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Das Robert Koch-Institut richte eine unabhängige Vertrauensstelle ein, die alle personenbezogenen Daten pseudonymisiert. Die Anschubfinanzierung erfolge nach dem Gesetzesbeschluss durch den Bund, der laufende Betrieb soll durch Entgelte finanziert werden.
Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, so der Bundesrat weiter. Es solle überwiegend zum 01.01.2020 in Kraft treten.