Anstieg um 25 Millionen Euro
Das Gesetz hebt die Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung ab dem 15.02.2019 für alle Parteien von 165 Millionen auf 190 Millionen an. Damit gilt die Erhöhung bereits für das Anspruchsjahr 2018. Sie entspricht einem Anstieg von gut 15%. Zur Begründung der Gesetzesänderung verwiesen die Initiatoren der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen auf die mit der Digitalisierung verbundenen höheren Kosten. So erforderten vor allem die Sozialen Medien eine wachsende Präsenz der Parteien in einer Vielzahl von politischen Foren. Hinzu kämen die Ausgaben für die Datensicherheit.
Zusammensetzung der Parteienfinanzierung
Parteien in Deutschland finanzieren sich zunächst aus eigenen Mitteln wie Mitgliedsbeiträgen, welche angesichts tendenziell sinkender Mitgliederzahlen allerdings seit Jahren geringer werden. Hinzu kommen Spenden und staatliche Zuschüsse. Für die Zuschüsse gilt seit dem Jahr 2013 eine absolute Obergrenze, deren Anstieg sich an der Inflationsrate orientiert. Zuletzt gab Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im April 2018 einen inflationsbedingten Anstieg der Parteienfinanzierung um etwa 2% auf 165 Millionen Euro bekannt.
Bundespräsident muss noch unterzeichnen
Die Neuregelung muss jetzt noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einen Tag später soll sie dann in Kraft treten.