Bundesrat billigt Heizkostenzuschuss und neue Vorgaben für Gasspeicher

Geringverdiener bekommen wegen steigender Energiekosten einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Der Bundesrat billigte am Freitag den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages. Grünes Licht gab es auch für die kürzlich vom Bundestag beschlossenen Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen. Die Länder wiesen am Freitag zudem auf die Bedeutung des kommunalen Vorkaufsrechts hin und begrüßten die geplante Mindestlohnerhöhung.

Keine Einwände gegen Steuerentlastungsgesetz

Wie der Bundesrat am Freitag mitteilte, hat er keine Einwendungen gegen die Steuerentlastungspläne der Regierung. Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, will die Bundesregierung die Bevölkerung finanziell und durch Steuervereinfachung entlasten. Sie plant eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 01.01.2022. Steigen soll auch der Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro – auch dies rückwirkend zum 01.01.2022. Die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer soll rückwirkend zum 01.01.2022 auf 38 Cent ebenso vorgezogen werden wie die Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Der Bundestag wird nun über den Gesetzentwurf beraten. Spätestens drei Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der Gesetzesbeschluss auf die Tagesordnung der Länderkammer, deren Zustimmung erforderlich ist.

Länder billigen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher

Der Bundesrat hat die vom Bundestag kurz zuvor beschlossenen Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Sicherheit der Gasversorgung in Deutschland gewährleisten. Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen danach die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten befüllen. Andernfalls würden sie ihnen entzogen und dem sogenannten Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Das Artikelgesetz enthält zudem Vereinfachungen für den Bau von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- oder sonstigen Unterkünfte für Flüchtlinge: Behörden dürfen bis Ende 2024 von den Vorschriften des Baugesetzbuchs abweichen, um das Verfahren zu vereinfachen.

Bundesrat will kommunales Vorkaufsrecht stärken

Wie der Bundesrat weiter mitteilte, setzt er sich dafür ein, das kommunale Vorkaufsrecht zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums zu stärken. Am Freitag fasste er auf Initiative der Länder Berlin, Hamburg und Bremen eine Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet. Er fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, um das Baugesetzbuch anzupassen. Der Entschließungsantrag ist aus Sicht des Bundesrates notwendig, weil ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 der bisherigen Praxis zum Vorkaufsrecht weitgehend die Grundlage entzogen habe.

Heizkostenzuschuss gebilligt

Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss, um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern. Der Bundesrat billigte am Freitag einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages. Jeder Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug erhält danach einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Haushalte mit geringem Einkommen umgehend eine Lösung zu finden, um die steigenden Energiekosten dauerhaft und nachhaltig abzufedern. Die Länder verlangen von der Bundesregierung ferner, die im Koalitionsvertrag angekündigte Klimakomponente umzusetzen und insbesondere die steigenden Wohnkostenbelastungen nach energetischen Sanierungen im Wohngeld abzubilden.

Länder nehmen zu Haushaltsentwurf Stellung

Am Freitag hat sich der Bundesrat außerdem ausführlich zum Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2022 geäußert. In seiner Stellungnahme weist er unter anderem auf die Größe der aus Ukraine-Krieg und Pandemie erwachsenen Finanz- und haushaltspolitischen Herausforderungen für das laufende und die kommenden Jahre hin. Das Vorhaben, ein 100 Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen Bundeswehr zu errichten, unterstützt der Bundesrat ausdrücklich.

Keine Stellungnahme zu Verfassungsänderung für Bundeswehr-Sondervermögen

In der Plenarsitzung am Freitag haben die Länder über die Pläne der Bundesregierung debattiert, mit einer Verfassungsänderung die Voraussetzung für deutlich höhere Verteidigungsinvestitionen in den nächsten Jahren zu schaffen. Von ihrem Recht auf eine schriftliche Stellungnahme machten sie jedoch keinen Gebrauch. Der Entwurf eines verfassungsändernden Gesetzes geht jetzt in den Bundestag. Wenn er dort die nötige Zweidrittelmehrheit erhält, kommt das Gesetz erneut auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Bundesrat unterstützt Regierungspläne zu neuem Mindestlohn

Wie der Bundesrat am Freitag außerdem mitteilte, unterstützt er die Pläne der Bundesregierung, den Mindestlohn zum 01.10.2022 per Gesetz auf 12 Euro zu erhöhen. In seiner Stellungnahme vom 08.04.2022, die zunächst der Bundesregierung, dann dem Bundestag vorgelegt wird, bittet er um Prüfung, welche Anreize unterhalb der gesetzlichen Ebene möglich sind, um die Arbeitgeberseite zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu motivieren. Die Anhebung des Mindestlohns soll sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung auswirken, sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht der Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie soll sich künftig gleitend anpassen. Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, will die Bundesregierung auch die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs, also eine Beschäftigung im Übergangsbereich, von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich anheben. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten.

Redaktion beck-aktuell, 8. April 2022.