Bundesrat billigt Gesetz zur Stiefkindadoption ohne Trauschein

Auch unverheiratete Paare dürfen künftig Stiefkinder adoptieren. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13.03.2020 gebilligt. Voraussetzung ist eine stabile Partnerschaft.

Stabile Partnerschaft Voraussetzung

Das Paar muss seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben, erläutert die Länderkammer den Beschluss. Ist einer der Partner noch mit einer dritten Person verheiratet, dann soll die Adoption nur ausnahmsweise möglich sein. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung wäre eine Adoption in diesen Fällen gar nicht zulässig gewesen.

Vorgabe des Verfassungsgerichts

Der Gesetzesbeschluss setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Es hatte den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien im März 2019 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.03.2020 eine Neuregelung zu treffen. Das Gesetz soll zum 30.03.2020 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2020.

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