Bundesrat billigt Gesetz zur Ehe für alle

Die lange umstrittene Ehe für alle wird nun Gesetz. Der Bundesrat hat am 07.07.2017 seine ursprünglich eigene Initiative abschließend gebilligt. Der Bundestag hatte sie am 30.06.2017 knapp zwei Jahre nach der Einbringung durch die Länder überraschend beschlossen. Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Drei Monate nach Verkündung wird es dann in Kraft treten.

Neue Dimension für die Ehe

Nach der Neuregelung können auch gleichgeschlechtliche Paare künftig die Ehe eingehen. Das Gesetz sieht eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Neueintragung einer Lebenspartnerschaft ist dann nicht mehr möglich. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben hingegen bestehen, können aber in eine Ehe umgewandelt werden.

Bis zuletzt höchst umstritten

Das Vorhaben sorgte lange Zeit für Unmut im Bundestag. Der Rechtsausschuss hatte in den letzten Jahren die Beratung der Länderinitiative mehrfach vertagt. Bis kurz vor der abschließenden Dritten Lesung war unklar, ob die erforderliche Mehrheit zur Aufsetzung auf die Plenartagesordnung zustande kommen würde. Am Ende stimmten 393 von 623 Abgeordneten bei namentlicher Abstimmung und unter Aufhebung des Fraktionszwangs für die Öffnung der Ehe.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017.

Mehr zum Thema