Bundesrat billigt Genehmigung von Großprojekten im Verkehrsbereich per Gesetz

Zwölf große Verkehrsinfrastrukturprojekte können künftig per Gesetz statt durch behördlichen Verwaltungsakt genehmigt werden. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der Bundesrat am 14.02.2020 gebilligt hat. Er enthält die Grundlage für spätere sogenannte Maßnahmengesetze, die dann an die Stelle von behördlichen Planfeststellungsbeschlüssen treten können.

Klimaschutz soll vorangetrieben werden

Im Klimaschutzprogramm 2030 sind umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorgesehen. Zur Unterstützung bedürfe es der beschleunigten Planung und Realisierung der zwölf Projekte, heißt es in der Gesetzesbegründung. Schneller realisiert werden könnten damit sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte, unter anderem der Ausbau der Bahnstrecken von Magdeburg nach Halle, Leipzig nach Chemnitz und Hannover nach Bielefeld sowie die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und Fahrrinnenanpassungen der Außenweser und des Mittelrheins, erläuterte der Bundesrat.

Keine fachgerichtliche Überprüfung

Die Neuregelung habe auch Auswirkungen auf den Rechtsschutz: Erfolge die Zulassung durch Gesetz statt durch behördlichen Planfeststellungsbeschluss, sei der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg ausgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2020.