Ausnahmen
Ausnahmsweise sind Güterzüge mit lauten Wagen nur noch zu bestimmten Zeiten und nur noch dann erlaubt, wenn sie so langsam fahren, dass sie nicht lauter sind als moderne leisere Wagen. Befreit von dem Verbot, das ab dem 13.12.2020 gilt, sollen auch Wagen sein, für die es keine leisen Austauschteile gibt. Überwachen soll die Vorschriften das Eisenbahn-Bundesamt. Auf wichtigen Trassen etwa im Rheintal gibt es massive Anwohnerproteste gegen Lärm von Güterzügen, die auch nachts fahren.
180.000 Güterwagen auf Verbundstoff-Bremssohlen umzurüsten
Der Bund fördert seit mehreren Jahren Umrüstungen auf leisere Güterwaggons. Dabei werden Bremssohlen aus Verbundstoff eingebaut, bei dem die Laufflächen der Räder nicht wie bei alten Bremsklötzen aus Grauguss aufgeraut werden. Mit glatten Rädern auf glatten Schienen rollen Züge leiser. Insgesamt geht es um 180.000 ältere Güterwagen. Davon waren mit Stand August 2016 rund 166.000 zur Umrüstung vorangemeldet, wie im Gesetzentwurf erläutert wurde.