Deutschland muss seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55% verringern: Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz (BR-Drs. 606/19, zuBR-Drs. 606/19) am 29.11.2019 gebilligt (BR-Drs. 606/19 (B)). Das Gesetz ist ein wichtiger Teil des Klimapaketes der Bundesregierung.
Emissionsbudgets für die einzelnen Sektoren
Damit die Bundesrepublik ihr Klimaziel nicht erneut verfehlt, definiert das Gesetz unter anderem, wieviel CO2 jeder Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Ab 2030 sollen die zulässigen Emissionswerte dann per Rechtsverordnung festgelegt werden.
Unabhängiger Expertenrat begleitet Datenerhebung
Das Bundesumweltamt erhält den Auftrag, die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Bereichen wie Energiewirtschaft oder Verkehr jährlich zu ermitteln. Veröffentlicht werden sie im März des Folgejahres. Ein unabhängiger Expertenrat begleitet die Erhebung.
Sparziel nicht erreicht: Sofortprogramm
Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Bevor die Bundesregierung über die darin vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet, werden sie vom Expertenrat geprüft. Zulässig ist in diesem Zusammenhang auch, die Emissionsdaten sektorübergreifend zu verrechnen. Außerdem bestimmt der Gesetzentwurf, dass die Bundesverwaltung ab 2030 klimaneutral organisiert ist.
Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 29. November 2019.
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Zu Thema im Internet
Den Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 606/19, zuBR-Drs. 606/19) sowie den aktuellen Beschluss des Bundesrates dazu (BR-Drs. 606/19 (B)) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten der Länderkammer.
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