Bundesrat billigt Brückenteilzeit

Die Reduzierung der Arbeitszeit soll ab 2019 leichter werden: Der Bundesrat hat am 23.11.2018 die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt. Sie ermöglicht Arbeitnehmern in Betrieben, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren. Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen die Beschäftigten nach der geplanten Neuregelung für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Laut Gesetzestext soll das Gesetz einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Bundesregierung rechne mit dem 01.01.2019.

Anspruch auf Vollzeitjob bleibt

Voraussetzung ist nach Mitteilung des Bundesrats, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

Zumutbarkeitsgrenze bei mehr als 45 Arbeitnehmern

Um Arbeitgeber kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten nicht zu überfordern, soll der Anspruch dort nicht gelten. Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern soll nach der Neuregelung eine Zumutbarkeitsgrenze entlasten: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren. Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Arbeitszeit von sonstigen Teilzeitbeschäftigten.

Redaktion beck-aktuell, 23. November 2018.

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