Zur besseren Verfolgung von Straftaten wird die Bundespolizei künftig mit Bodycams ausgestattet. Dies sieht das "Gesetz zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik" (BR-Drs. 196/17) vor, das der Bundesrat am 31.03.2017 gebilligt hat.
Fahndung wird erleichtert
Durch den Einsatz der mobilen Videotechnik soll sich auch die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte minimieren. Außerdem ermöglicht das Gesetz die Nutzung automatischer Kennzeichenlesesysteme, um insbesondere die Fahndung nach Fahrzeugen bei grenzüberschreitender Kriminalität zu erleichtern.
Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen werden ausgebaut
Darüber hinaus werden die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzstellen ausgebaut. So kann die Bundespolizei Gespräche bei Bedarf erneut anhören. Das soll ihr die Strafverfolgung erleichtern.
Redaktion beck-aktuell, 31. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 196/17) finden Sie als pdf-Dokument auf der Website des Bundesrats.
Aus der Datenbank beck-online
Nink/Wenzel/Martini, Bodycams zwischen Bodyguard und Big Brother, NVwZ 2016, 1772
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat für Bodycams bei Bundespolizisten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.02.2017, becklink 2005739