Nachzug von monatlich 1.000 Familienangehörigen ab August 2018
Wie der Bundesrat mitteilt, bleibt es bis zum 31.07.2018 dabei, dass Flüchtlinge, die keinen vollen, sondern nur einen subsidiären Schutz in Deutschland erhalten, ihre nahen Angehörigen nicht nachholen dürfen. Ab dem 01.08.2018 sollen monatlich insgesamt 1.000 Ehepartner und minderjährige Kinder subsidiärer Flüchtlinge oder Eltern minderjähriger Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten. Die Einzelheiten dazu sollen in einem weiteren Bundesgesetz geregelt werden.
Härtefallregeln bleiben unberührt
Die Härtefallregelungen des Aufenthaltsgesetzes, die eine Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen zulassen, bleiben unberührt. Gleiches gilt für die Möglichkeit für oberste Landesbehörden, aus humanitären Gründen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anzuordnen. Sie werden nicht auf das Kontingent angerechnet, berichtet die Länderkammer.
CDU, CSU und SPD einigten sich in Koalitionsverhandlungen auf Kompromiss
Die Aussetzung des Familiennachzugs hatte der Bundestag 2016 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise beschlossen – damals eigentlich befristet bis zum 16.03.2018. Mit Gesetzesbeschluss vom 01.02.2018, der auf einen Kompromiss von CDU, CSU und SPD aus den Koalitionsverhandlungen zurückgeht, stimmte der Bundestag zu, die Aussetzung des Familiennachzugs bis Ende Juli 2018 zu verlängern.