Bundesrat billigt Aachener Vertrag

Der Aachener Vertrag, Freundschaftsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich, ist ratifiziert: Nachdem er Ende September im Bundestag eine breite Mehrheit erhielt, hat auch der Bundesrat ihn am 08.11.2019 gebilligt. Der Aachener Vertrag ergänzt den Élysée-Vertrag von 1963. Er ziele unter anderem auf eine engere regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Bundesrats.

Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Nach dem Vertrag sollen Eurodistrikte entstehen, um bilaterale Vorhaben zu erleichtern. Ein gemeinsamer Ausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll Schwierigkeiten der Grenzregionen ermitteln und Lösungsstrategien aufzeigen. Beide Staaten verpflichten sich zudem in Grenzregionen zur Zweisprachigkeit.

Anerkennung von Schulabschlüssen

Im Bereich Kultur und Mobilität versprechen beide Staaten, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen zu fördern und integrierte deutsch-französische Studiengänge zu schaffen. Bildungs- und Forschungssysteme sollen miteinander vernetzt werden. Über einen gemeinsamen Bürgerfonds wollen beide Länder Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften noch weiter fördern.

Mehr gegenseitige Konsultationen

Neben einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum und einer engeren Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik geht es nach Mitteilung des Bundesrats auch um eine bessere Abstimmung beider Länder auf europäischer Ebene: Vor großen europäischen Treffen sollen Konsultationen auf allen Ebenen stattfinden. Um die engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu organisieren, wollen sich die beiden Regierungen mit dem Vertrag zu jährlichen Treffen verabreden. Mindestens einmal im Quartal soll ein Mitglied der Regierung an einer Kabinettssitzung des anderen Staates teilnehmen.

Einbindung der Länder

In einer begleitenden Entschließung bringt der Bundesrat zum Ausdruck, dass die Länder bei der Umsetzung des Aachener Vertrages eine besondere Verantwortung tragen. Hierzu gehörten insbesondere auch die Verbesserung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs, der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die stärkere Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen. Es müsse deshalb sichergestellt werden, dass die Länder bei der Planung und Steuerung dieser Vorhaben gehört werden. Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Länder einzubinden, sobald die Umsetzung des Aachener Vertrages Auswirkungen auf die Länderhaushalte hat. Die Entschließung gehe nun an die Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2019.

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