Grünes Licht für Reform des Aufenthaltsrechts
Der Bundesrat hat mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht eine tiefgreifende Reform des Aufenthaltsrechts gebilligt. Gut integrierte Ausländer, die schon jahrelang ohne gesicherten Status in Deutschland leben, bekommen eine Perspektive. Wer zum Stichtag 31.10.2022 fünf Jahre im Land gelebt hat und nicht straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Das Gesetz war nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat verzichtete darauf, dazu den Vermittlungsausschuss anzurufen, so dass das Gesetz nun in Kraft treten kann. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) betonte, dass das Gesetz nur ein erster Baustein einer modernen Einwanderungspolitik sein könne. "Wir brauchen mehr legale und geregelte Zuwanderungsmöglichkeiten, ansonsten wird unser Wirtschaftsstandort massiv leiden."
Bayern scheitert im Bundesrat mit Antrag zu Erbschaftsteuer
Der Bundesrat hat am Freitag dem Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen zugestimmt – Bayern scheiterte mit einem Antrag, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Das Land fordert, dass die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer angepasst werden. Hintergrund ist eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 01.01.2023 höhere Kosten zukommen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, die Änderungen seien wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Es handele sich aber um eine "Steuererhöhung durch die Hintertür". Füracker sagte, Bayern werde weiter Druck machen. Katja Hessel (FDP), Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, verwies darauf, dass es für eine Erhöhung der Freibeträge eine Mehrheit bei den Ländern brauche. Vor kurzem hatten sich Vertreter der Ampel-Fraktionen darauf geeinigt, dass die Koalition eine Anpassung der Freibeträge mittragen würde. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hält eine Anhebung um 25% für angebracht, sah allerdings den Bundesrat am Zug. Das Jahressteuergesetz sieht daneben zahlreiche weitere Änderungen vor. So gibt es etwa Erleichterungen für Solaranlagen, für Arbeitnehmer und im Wohnungsbau. Mineralölkonzerne sollen befristet einen "Energiekrisenbeitrag" leisten.
Länder bekommen 3,9 Milliarden Euro für Kitas
Der Bund will die Bundesländer in den kommenden zwei Jahren mit knapp 3,9 Milliarden Euro bei der Finanzierung ihrer Kitas unterstützen. Der Bundesrat stimmte dafür am Freitag dem sogenannten Kita-Qualitätsgesetz der Ampel-Koalition zu. Es schließt an das sogenannte Gute-Kita-Gesetz der Vorgängerregierung an, über das der Bund ebenfalls Geld zur Verfügung gestellt hatte. Eigentlich sind die Kitas Ländersache. Die Mittel sind für Investitionen in die Qualität der Kitas gedacht, etwa zur Förderung von frühkindlicher Bildung, guter Ernährung oder sprachlicher Entwicklung, in begrenztem Rahmen auch zur Senkung von Kita-Gebühren. Um den Ländern entgegenzukommen, hatte die Ampel zuletzt noch Änderungen vorgenommen. So wird der Bund das Förderprogramm "Sprach-Kitas", anders als zunächst geplant, noch bis zum Sommer 2023 weiterfinanzieren. Danach sollen die Länder nach dem Willen der Regierung übernehmen. Ursprünglich sollte die Bundesförderung bereits zum Jahresende auslaufen – das hatte viele Länder verärgert.
Bundesrat gibt grünes Licht für schnelleren Kohleausstieg im Rheinischen Revier
Der Kohleausstieg im Rheinischen Revier wird um acht Jahre vorgezogen – nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Demnach gehen die drei Braunkohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaußem K bereits im Jahr 2030 vom Netz und nicht erst – wie bisher festgeschrieben – im Jahr 2038. Dies sieht eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bundesregierung, nordrhein-westfälischer Landesregierung und dem Energiekonzern RWE vor. Zu der Vereinbarung gehört auch, dass die Kraftwerksblöcke Neurath D und E, die eigentlich zum Jahresende abgeschaltet werden sollten, wegen der Energiepreiskrise mindestens bis Ende März 2024 in Betrieb bleiben.
Reform des Tierarzneimittelgesetzes gebilligt
Der Bundesrat hat am Freitag außerdem dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zugestimmt, das zuvor vom Bundestag verabschiedet worden war. Ziel der Änderung ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft um 50% zu senken. Erstmals wird ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept soll künftig auch Betriebe mit weiteren Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln. Die Behörden vor Ort sind nach der Neuregelung künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
Preisbremsen für Energie
Zwei Gesetze mit Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom haben mit der Zustimmung des Ländergremiums die letzte Hürde genommen. Entlastet werden sollen neben Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie kleinen, mittleren Unternehmen auch größere Verbraucher, die nicht von den Dezember-Soforthilfen profitiert haben. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen – rückwirkend auch für Januar und Februar. Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten im neuen Jahr eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro. Dies sieht das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz vor, das am Freitag ebenfalls vom Bundesrat gebilligt wurde.
Haushaltsgesetz 2023 bestätigt
Grünes Licht gab es vom Bundesrat außerdem für das Haushaltsgesetz 2023: Der geplante Bundeshaushalt für das nächste Jahr umfasst danach über 476 Milliarden Euro Ausgaben – mehr als 45 Milliarden Euro Neuverschuldung und mehr als 71 Milliarden Euro an Investitionen.
Länder stimmen Handelsabkommen CETA zu
Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Gesetz zum Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA) zu. Mit ihm soll der Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits vorangetrieben werden. Teile des Abkommens, die sich auf die die alleinige Zuständigkeit der EU beziehen, sind bereits seit September 2017 in Kraft. Seine vollständige Wirkung entfaltet das Abkommen, wenn es alle EU- Mitgliedstaaten ratifiziert haben.
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II billigte der Bundesrat am Freitag weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche. Vorgesehen ist die Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und das Verbot von Bargeldzahlungen bei Immobilientransaktionen.
Mehr Personal für Krankenhäuser
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll Krankenhäuser verpflichten, ausreichend Pflegekräfte einzustellen. Der Bundesrat stimmte der Neuregelung am Freitag zu. Das Gesetz ermöglicht in geeigneten Fällen eine Krankenhaustagesbehandlung, bei der Patientinnen und Patienten statt in der Klinik zu Hause übernachten. Die Neuregelung enthält auch Bestimmungen zur finanziellen Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.
Wahl ab 16 bei Europawahl
Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am Freitag zudem die Änderung des Europawahlgesetzes. Mit dessen Umsetzung sind bereits bei der nächsten Europawahl im Jahr 2024 16- und 17-Jährige wahlberechtigt.
Änderungen im Regionalisierungsgesetz
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Änderungen im Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Umgesetzt wird damit eine Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) von Anfang November: Der Bund zahlt den Ländern im Jahr 2022 eine Milliarde Euro mehr für die Finanzierung des Regionalverkehrs als ursprünglich geplant; ab dem nächsten Jahr soll die Dynamisierungsrate um 3 statt 1,8% steigen.