Bundesrat billigt 18 vorgelegte Gesetze
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© Wolfgang Kumm / dpa

In der letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat am 18.12.2020 noch einmal ein inhalts- und finanzschweres Programm absolviert: Er gab den Weg frei für 18 Gesetze aus dem Bundestag, darunter für das Jahressteuergesetz, das EEG-Gesetz und die Anpassung der Anwaltsgebühren. Die neuen Vorschriften können nun wie geplant in Kraft treten.

Bundeshaushalt gebilligt

Nur eine Woche nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den Etat für das kommende Haushaltsjahr gebilligt - auf Bitten des Parlaments in verkürzter Frist, damit das Haushaltsgesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten kann. Für 2021 sind Ausgaben von 498,62 Milliarden Euro geplant. Das sind 1,9% weniger als im Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 vorgesehen, aber 85,22 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung ursprünglich geplant. Das geht nur, weil der Bundestag die Schuldenbremse ausgesetzt hat und eine Neuverschuldung in Höhe von 179,82 Milliarden Euro erlaubt. Damit steigt die Kreditaufnahme um 83,62 Milliarden im Vergleich zu den bisherigen Regierungsplänen. Das Haushaltsgesetz veranschlagt 61,85 Milliarden Euro an Investitionen. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das eine Steigerung von 6,68 Milliarden Euro.

Jahressteuergesetz beschlossen 

Im Jahressteuergesetz hat der Bundesrat zahlreicht Änderungen steuerrechtlicher Bestimmungen durchgewunken. So können Steuerpflichtige für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen - maximal 600 Euro. Dies gilt, auch wenn die üblichen Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen. Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Außerdem wird der Zweckkatalog der Abgabenordnung für gemeinnützige Organisationen um die Zwecke Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerung erweitert. Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende 2021 steuerfrei. Verbesserungen gibt es zudem für weitere Beihilfen und Unterstützungen, die Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise erhalten, z.B. den Pflegebonus: Die bis zum Jahresende befristete Steuerbefreiung für Zahlungen bis 1.500 Euro wird bis Juni 2021 verlängert. Ebenfalls verlängert wird die Entlastung für Alleinerziehende in Höhe von 4.008 Euro, die im Zweiten Corona-Steuerhilfe-Gesetz befristet eingeführt worden war. Die Befristung wird aufgehoben, so dass die Erhöhung auch ab dem Jahr 2022 fort gilt. Auch die steuerfreie Sachbezugsgrenze für alle Beschäftigten erhöht sich ab 2022 von 44 auf 50 Euro.

Arbeitsschutzkontrollen in der Fleischindustrie kommen

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz bringt Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie auf den Weg. Im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft - also bei der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch - wird künftig kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden: weder über Werk- noch über Leiharbeitsverträge. Ausnahmen sind für Handwerksbetriebe vorgesehen, die weniger als 49 Personen beschäftigen. Zur Abdeckung saisonaler Auftragsspitzen sieht das Gesetz überdies vor, dass durch Tarifverträge für tarifgebundene Entleiher im Bereich der Fleischverarbeitung Arbeitnehmerüberlassung bis zu einer Quote von acht Prozent zugelassen werden kann. Am 01.04.2024 tritt dann auch diese Möglichkeit außer Kraft. Die Aufzeichnung der Arbeitszeit darf nur noch elektronisch erfolgen, um Missbräuchen vorzubeugen. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften muss in Zukunft branchenübergreifenden Mindeststandards genügen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ziehen deutlich höhere Bußgelder nach sich. Das Gesetz sieht zudem eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote vor, die sich bis zum Jahr 2026 schrittweise steigert. 

Eltern erhalten Entschädigung bei Kita- und Schulschließungen

Eltern erhalten einen Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kitaferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Voraussetzung ist, dass keine andere Betreuungsmöglichkeit für die Kinder besteht. Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die behindert und hilfebedürftig sind. Die betroffenen Eltern haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 67% des Verdienstausfalls, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich. Der Anspruch gilt für insgesamt 20 Wochen: jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn Wochen für Väter - beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende.

Europäisches Patentgerichtsübereinkommen kann ratifiziert werden

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens vom 19.02.2013 über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ). Im Mittelpunkt steht die Einführung eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung auf der Ebene der Europäischen Union im Wege einer Verstärkten Zusammenarbeit. Das Patent bietet in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten einheitlichen Schutz. 

Einheitliches Patentgericht mit Kammern in Deutschland

Das Übereinkommen sieht auch die Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts (EPG) als gemeinsames Gericht der teilnehmenden Mitgliedstaaten vor. Es soll die ausschließliche Zuständigkeit für einen umfangreichen Katalog von Streitigkeiten erhalten, darunter Klagen wegen Patentverletzung, Streitigkeiten über den Bestand von Patenten und bestimmte Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts. Es besteht als internationale Organisation mit Sitz in Luxemburg aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern. In Deutschland werden eine Abteilung der Zentralkammer in München und jeweils eine Lokalkammer in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München eingerichtet. 

Mehr fachliche Begleitung durch Adoptionshilfe-Gesetz

Sowohl die Adoptiv- als auch die Herkunftsfamilie haben künftig einen Anspruch darauf, auch nach der Adoption fachlich begleitet zu werden. Ziel des Gesetzes ist auch, den offenen Umgang mit Adoptionen zu fördern: Die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen sollen Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Herkunftseltern erhalten zudem einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind, sofern diese von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus verbietet das Gesetz Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt. Das Gesetz sieht auch eine verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen im Vorfeld einer Stiefkindadoption vor. Keine Beratungspflicht gibt es indes, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Überdies gibt bei Stiefkindadoptionen lesbischer Paare das ohnehin am Verfahren beteiligte Jugendamt die im Gesetz vorgeschriebene fachliche Äußerung ab, so dass auch insofern die zusätzliche Beteiligung der Adoptionsvermittlungsstelle entfällt. 

Länder machen den Weg für EEG-Novelle frei

Das Gesetz gibt als Ziel vor, dass der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom vor 2050 treibhausgasneutral ist. Bis 2030 soll ein Anteil von 65% Erneuerbarer Energien erreicht werden. Eine Beteiligung von Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet soll zu mehr Zustimmung zu Windenergieprojekten führen. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom und der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. Die Novelle reduziert Förderkosten für Erneuerbare Energien durch verschiedene Einzelmaßnahmen. Ein neues Ausschreibungssegment gilt künftig für große Photovoltaik-Dachanlagen. Andererseits schützt das Gesetz auch die stromkostenintensive Industrie. So erhält diese durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen. 

Anwaltsgebühren steigen

Zum Jahreswechsel steigen Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren. Die Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung setzt sich zusammen aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes um zehn Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere zehn Prozent. Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls linear um zehn Prozent. Die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer werden an die marktüblichen Honorare angepasst, die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung.

Neustart nach Insolvenz wird erleichtert

Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens sieht eine Verkürzung der Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre vor: Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen sind damit unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit. Dies soll ihnen die Chance auf einen zügigen wirtschaftlichen Neuanfang nach der Insolvenz geben. Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 01.10.2020 beantragten Insolvenzverfahren. Für Anträge, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung. 

Hilfe für Gewerbemieter

Der Bundestag hat bei seinen Beratungen zudem einige Regelungen an den ursprünglichen Regierungsentwurf der Bundesregierung angefügt, die zwar in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Insolvenzrecht stehen, aber ebenfalls Bezug zur Corona-Pandemie haben: Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, gilt eine gesetzliche Vermutung: Erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Pandemie können dadurch eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen. Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, werden durch eine begleitende verfahrensrechtliche Regelung beschleunigt, damit die Parteien schneller Rechtssicherheit erhalten. Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht gibt es neue Regelungen zu Frage- und Antragsrechten der Aktionäre für das Jahr 2021, um auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu reagieren.

Länder geben grünes Licht für Verbesserungen bei Gesundheit und Pflege

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege gebilligt. In einer zusätzlichen Entschließung fordern die Länder aber eine kritische Prüfung der Regelungen zur so genannten "Corona-Freihaltepauschale" für Krankenhäuser. Das Gesetz sieht die Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege vor. Außerdem erhalten Krankenhäuser mehr Stellen für Hebammen. Um nach der COVID-19-Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführt. Zusätzlich sieht das Gesetz einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro vor. Hintergrund für den Zuschuss ist die so genannte Sozialgarantie 2021. Sie sieht vor, die Sozialversicherungsbeiträge trotz der aktuellen Krise bei maximal 40% zu stabilisieren, indem darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze werden zudem das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet. Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten. 

Entschließung zum Krankenhausfinanzierungsgesetz

Dieses ermöglicht Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser für coronabedingte Leerstände - die sogenannte Freihaltepauschale. Die Länder fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, die getroffenen Regelungen zu überprüfen und in enger Abstimmung mit den Ländern im Verordnungsweg Nachbesserungen auf den Weg zu bringen. Dabei geht es insbesondere um die Prüfung, ob die Freihaltepauschale auch internistischen Fachkliniken und Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung zu Gute kommen soll. Zudem bittet der Bundesrat das Bundesministerium für Gesundheit, die 7-Tages-Inzidenz von über 70 je 100.000 als ein Kriterium für den Anspruch auf Ausgleichzahlungen zu streichen.

Stasi-Unterlagen und Plastiktüten

Die Länder billigten außerdem die Überführung der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv. Im Zuge der Wiedervereinigung waren die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR aufgrund des besonderen Charakters dieser Dokumente zunächst bewusst nicht in das Bundesarchiv eingegliedert worden, zumal eine Vielzahl von Betroffenen in kurzer Zeit Akteneinsicht zur Aufklärung ihres persönlichen Schicksals erhalten sollte. Deswegen wurden zunächst ein Sonderbeauftragter und anschließend ein Bundesbeauftragter für diese Akten geschaffen. Das Gesetz sieht mit der Eingliederung in die Verantwortung des Bundesarchivs nun rund 30 Jahre später die Schaffung dauerhafter Strukturen vor. Ebenfalls Billigung fanden Änderungen im Melderecht, die Einführung einer digitalen Rentenübersicht, Änderungen bei Inkassokosten - und ein Verbot für leichte Einweg-Plastiktüten ab 2022. Händler dürfen ab dem 01.01.2022 Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr an Kundinnen und Kunden abgeben oder verkaufen. Vom Verbot ausgenommen sind sehr leichte Tüten - die so genannten Hemdchenbeutel, wie sie für den Einkauf von losem Obst, Gemüse oder Fleisch verwendet werden. Auch stärkere Tragetaschen über 50 Mikrometer sind weiter zulässig: Die Gesetzesbegründung geht davon aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese in der Regel mehrfach verwenden.

Weitere Beschlüsse des Bundesrates

In einer eigenen Entschließung fordert der Bundesrat Änderungen der sogenannten Freihaltepauschalen zur Entschädigung von Krankenhäusern in der Corona-Krise. Nordrhein-Westfalen stellte eine Entschließung zur Regelung für Tiertransporte in Drittstaaten vor - Bremen, Hamburg und Thüringen eine Initiative zur Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge. Damit beschäftigen sich die Fachausschüsse im Januar. Die Länder äußerten sich zu Regierungsplänen zur Mobilisierung von Bauland, zur Änderung des Jagdrechts, der Tabak- und Alkoholsteuer, zur Betrugsbekämpfung bei unbaren Zahlungsmitteln, zur Modernisierung des Patentrechts und zur Förderung strukturschwacher Regionen. Einen Schwerpunkt der Vorlagen aus Brüssel, zu denen sich der Bundesrat ebenfalls äußerte, bildete das sogenannte Migrationspaket der EU-Kommission mit zahlreichen Vorschlägen zum Asylrecht. Außerdem berieten die Länder Pläne zum digitalen Finanzwesen und zu europäischen Mindestlöhnen. Der Bundesrat stimmte schließlich auch zahlreichen Regierungsverordnungen zu - unter anderem einem Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk und Aufenthaltsregeln für britische Staatsangehörige in Deutschland ab 2021.

Redaktion beck-aktuell, 18. Dezember 2020.