Bundesrat billigt 13 Gesetze aus dem Bundestag
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Der Bundesrat hat heute grünes Licht für 13 Gesetze aus dem Bundestag gegeben: Unter anderem billigte er die Einführung eines Lobbyregisters, die Novellierung des BN-Gesetzes und neue Regeln für die Bestandsdatenauskunft. Zudem gab er grünes Licht für die Verlängerung zahlreicher befristeter Corona-Regelungen.

Einführung eines Lobbyregisters

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat der Bundesrat heute die Einführung eines Lobbyregisters gebilligt. Künftig müssen sich diejenigen in ein Register eintragen, die Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag oder Bundesregierung ausüben. Umfasst ist dabei jede Kontaktaufnahme zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse auf Organe, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Bundestages, auf Regierungsmitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Ebene der Unterabteilungsleitungen. Das Gesetz definiert zahlreiche Ausnahmetatbestände, zum Beispiel für rein lokale Anliegen, Bürgeranfragen, Petitionen, bestimmte Stiftungs- oder Verbandstätigkeiten. Zudem legen Bundestag und Bundesregierung  unter Beteiligung der Zivilgesellschaft einen Verhaltenskodex fest, der Vorgaben für die Ausübung der Interessenvertretung enthält.

Änderung des BND-Gesetzes

Ebenfalls nur einen Tag nach der Beschlussfassung im Bundestag hat der Bundesrat heute auch eine Novellierung des BND-Gesetzes gebilligt. Die Gesetzesnovelle setzt diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seiner Entscheidung zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung durch den BND um. Das BVerfG hatte entschieden, dass sich auch Ausländer im Ausland auf die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit berufen können. Die Novelle sieht nun vor, dass die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung künftig bestimmten qualifizierten Aufklärungszwecken auf der Grundlage eigens zuvor festgelegter Maßnahmen unterliegen muss. Zusätzliche Hürden sind bei besonderen Formen der Datenerhebung vorgesehen. Eingeführt werden auch Maßgaben zum Schutz bestimmter Vertraulichkeitsbeziehungen und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Das Gesetz enthält zudem konkrete Maßgaben zur Aussonderung der Telekommunikationsdaten von Deutschen und Inländern, einer Begrenzung des Volumens der zu erhebenden Daten sowie einer Erhebungsgrundlage für Verkehrsdaten ohne den vorherigen Einsatz von Suchbegriffen. Zudem führt das Gesetz zur stärkeren Kontrolle des BND den Unabhängigen Kontrollrat ein.

Neue Regeln für Bestandsdatenauskunft

Kurz nachdem der Bundestag aufgrund einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.05.2020 verabschiedet hatte, hat heute auch der Bundesrat zugestimmt. Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Das Gesetz schafft entsprechend dem Beschluss des Verfassungsgerichts nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen. Das Gesetz passt auch die Bestandsdatenauskunftsregelungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität und des Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstes an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an.

Verlängerung befristeter Corona-Regelungen

Der Bundesrat hat heute grünes Licht für die Fortgeltung zahlreicher Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gegeben. So sorgt es dafür, dass die Coronavirus-Testverordnung, die -Einreiseverordnung und die -Impfverordnung über den 31.03.2021 hinaus fortgelten können. Das Gesetz legt außerdem Impfziele fest, um den rechtlichen Rahmen für Prioritäten beim Impfen zu stärken - zum Beispiel nach bestimmten Personengruppen. Auch die Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag gelten für weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, kann eine Rechtsverordnung bestimmen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält. Krankenhäuser erhalten insgesamt 450 Millionen Euro, um Pflegekräften eine Prämie zu zahlen.

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Der Bundesrat hat auch der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Im Vormundschaftsrecht steht nun der Mündel mit seinen Rechten im Zentrum. Die Erziehungsverantwortung des Vormunds, das Verhältnis von Vormund und Pflegeperson, die in der Regel den Mündel im Alltag erzieht, werden ausdrücklich geregelt. Ziel ist es, eine konsequent am Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen orientierte Praxis zu gestalten und Betroffene in der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu unterstützen. Zudem werden die Rechte der Pflegeperson gestärkt.

Mehr Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet

Die heute vom Bundesrat  gebilligte Reform des Jugendschutzgesetzes soll einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet gewährleisten. Das Gesetz führt das Konzept der Anbietervorsorge ein. Es verpflichtet Internetdienste, die für Kinder und Jugendliche relevant sind, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen. Anbieter müssen Voreinstellungen wählen, die Kinder und Jugendliche besonders vor Mobbing, sexualisierter Ansprache durch "Cybergrooming", Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Weiter müssen Anbieter geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre junge Zielgruppe entwickeln und umsetzen.

Neue Regeln für Taxis, Mobilitätsdienste, ÖPNV

Der Bundesrat hat zudem dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts zugestimmt. Das Gesetz enthält einen neuen Rechtsrahmen für digitale Mobilitätsangebote, aber auch Änderungen für traditionelle Verkehrsformen wie Taxen und den öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV. Künftig gibt es innerhalb des ÖPNV den sogenannten Linienbedarfsverkehr, mit dem lokale Verkehrsunternehmen flexibler auf Stoßzeiten oder Besonderheiten im ländlichen Raum reagieren können. Außerhalb des ÖPNV ermöglicht eine neue Kategorie des so genannten gebündelten Bedarfsverkehrs die Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen wie etwa Ride Pooling und Sammeltaxis. Das Gesetz regelt auch die behördlichen Genehmigungen für digitale Plattformanbieter von Mietwagen wie Uber und Moia. Es hält dabei an der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für auftragslose Mietwagen fest. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer entfällt, Taxitarife werden flexibler.

Bessere Anbindung für kommunale Gewerbegebiete

Strukturschwache Kommunen erhalten Unterstützung beim Straßenausbau. Einem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat zugestimmt. Künftig kann die Anbindung kommunaler Gewerbegebiete an das überregionale Straßennetz im Rahmen der sogenannten Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - GRW" finanziell gefördert werden. Ziel ist es, die Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits vorhandener Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu begünstigen.

Einfacherer Handel mit Konsumgütern in der EU

EU-weite einheitliche Strukturen der Verbrauchsteuern für Tabak, Alkoholgetränke, aber auch Strom und andere Energieerzeugnisse sollen den Binnenmarkthandel künftig vereinfachen. Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat die Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien gebilligt. Die Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte werden verschlankt. Wissenschaft und Forschung erhalten eine Steuerbefreiung, wenn an sich verbrauchsteuerpflichtige Produkte für ihre Zwecke verwendet werden. Das Gesetz passt zudem das Haftungsprivileg für ehrenamtliche Tätigkeiten an die kürzlich erhöhte Ehrenamtspauschale an. Künftig gilt diese Befreiung für alle Organmitglieder eines Vereins sowie für Mitglieder, die für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu 840 Euro erhalten.

EU-Wiederaufbaufonds

Mit der Zustimmung zum Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 hat der Bundesrat auch den 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds gebilligt. Insgesamt sollen der EU bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen. Die EU-Staaten hatten beschlossen, 750 Milliarden Euro in den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas nach der Pandemie zu stecken. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür werden gemeinsam Schulden aufgenommen. Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung aber erst beginnen, wenn alle 27 EU-Staaten den Beschluss ratifiziert haben.

Zustimmungsgesetz durch BVerfG-Hängebeschluss aber vorerst gestoppt

Allerdings stoppte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Zustimmungsgesetz zum EU-Finanzierungssystem bis 2027 am Freitag erst einmal durch einen Hängebeschluss. Es hat angeordnet, dass das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz bis zur Entscheidung des BVerfG über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf.

Redaktion beck-aktuell, 26. März 2021.