Bundesrat bestätigt Novelle des Düngegesetzes

In Deutschland gelten künftig strengere Regeln für den Einsatz von Dünger in der Landwirtschaft. Der Bundesrat hat am 10.03.2017 der Reform des Düngegesetzes zugestimmt, die der Bundestag am 16.02.2017 verabschiedet hatte. Wie das Ländergremium mitteilte, setzt die Reform die europäische Nitratrichtlinie in nationales Recht um und regelt das Ausbringen von Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen. Ziel sei es, Überdüngungen zu verhindern und die Nitratsalzbelastung auf Ackerflächen und im Grundwasser zu reduzieren.

Gülle soll effizienter eingesetzt werden

Künftig soll Gülle zielgenauer, nachhaltiger und umweltschonender eingesetzt werden, um einerseits den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken, andererseits aber das Grundwasser vor zu hoher Nitratbelastung zu verschonen. Zum Ausgleich der Belastungen für Landwirte sind unterstützende Maßnahmen im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK" vorgesehen. Eine sogenannte Stoffstrombilanzierung soll die Kontrolle über die Nährstoffmenge auf Äckern ermöglichen und den Behörden die notwendigen Daten zur Überprüfung geben. Die Bundesländer sind verpflichtet, in belasteten Regionen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Anschließend Anpassung der Düngeverordnung

Bund und Länder hatten viele Jahre kontrovers über die Reform diskutiert. Das nunmehr verabschiedete Düngegesetz geht auf einen Kompromiss zurück. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. In einem nächsten Schritt soll auch die Düngeverordnung an die EU-Vorgaben angepasst werden. Der Bundesrat befasst sich am 31.03.2017 mit dem Regierungsentwurf.

Entschließung zum EU-Vertragsverletzungsverfahren

In einer begleitenden Entschließung drängt der Bundesrat darauf, schnellstmöglich mit der EU-Kommission zu klären, ob Düngegesetz und -verordnung den Vorgaben der europäischen Nitratrichtlinie auch tatsächlich genügen. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, das die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof wegen der verzögerten Umsetzung der Nitratrrichlinie angestrengt hat. Wie der Bundesrat betont, drohen dem deutschen Steuerzahler empfindliche Geldstrafen.

Forderung: Auswirkungen der neuen Vorschriften evaluieren

Zudem mahnte der Bundesrat, dass die hohe Stickstoffbelastung der Böden eines der größten ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit darstellt. Ein wesentlicher Teil der Stickstoffüberschüsse stamme aus der Intensivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen Tierhaltung. Der Bundesrat fordert, die Auswirkungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften auf Wasser, Klima und Luft zu evaluieren.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.

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