Antrag vor dem BVerfG
Die Gesetzesänderungen räumen dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit ein, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Antragsteller eines solchen Verfahrens können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sein. Mit dem Entzug der staatlichen Gelder entfallen auch steuerliche Begünstigungen und Zuwendungen an die Partei. Der Finanzierungsausschluss gilt für sechs Jahre, ist aber verlängerbar.
Bundesrat plant Antragstellung zu Lasten der NPD
In einer ebenfalls einstimmig gefassten Entschließung kündigt der Bundesrat an, einen entsprechenden Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung zeitnah zu stellen. Das BVerfG habe in seinem Urteil vom 17.01.2017 die Verfassungsfeindlichkeit der NPD bereits festgestellt. Damit das Gericht an seine Beurteilung anknüpfen kann, sei rasches Handeln geboten, begründen die Länder ihr Vorhaben. Der Bundesrat werde einen Antrag deshalb vorbereiten, damit das Verfahren zügig eingeleitet werden kann. Es gelte zu verhindern, dass Bürger mit ihren Steuern und Abgaben die verfassungsfeindlichen Aktivitäten finanzieren müssen, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.
Länder gaben Impuls für Neuregelung
Die Länder hatten den Anstoß für das nunmehr abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren gegeben: Bereits zu Beginn des Jahres griffen sie einen Hinweis des BVerfG auf, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Finanzierungsausschluss zu schaffen. Im März legte der Bundesrat dem Bundestag entsprechende Gesetzentwürfe vor. Daraufhin brachte die Regierungskoalition eigene Fraktionsentwürfe in den Bundestag ein, die am 22.06.2017 in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurden. Die Länderinitiativen erklärte der Bundestag zugleich für erledigt.