Bundesrat berät über mildere Strafen für Schwarzfahrer

Der Bundesrat hat am 20.09.2019 in erster Lesung über die Initiative von Thüringen und Berlin beraten, Schwarzfahrer künftig weniger hart zu bestrafen. Beide Länder wollen das Fahren ohne Fahrschein von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Bisher kann dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Berliner Justizsenator zieht Vergleich zu Falschparkern

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte im Bundesrat, wenn jemand sein Auto parke und kein Geld in einen Parkautomaten stecke, werde er auch nicht nach dem Strafgesetzbuch bestraft. Er frage sich, warum das dann der Fall sein solle, wenn jemand U-Bahn fahre, ohne vorher 2,80 Euro in den Kassenautomaten zu werfen.

Behrendt: Harte Bestrafung hilft niemandem

Betroffen seien vor allem viele Obdachlose oder andere Menschen mit ernsthaften sozialen Problemen. “Wenn wir diese Menschen wegen eines Bagatelldelikts ins Gefängnis stecken, dann ist damit niemandem geholfen, nicht den Verkehrsbetrieben, nicht den Gerichten, nicht den Justizvollzugsanstalten und am allerwenigsten denen, die im Gefängnis landen“, sagte Behrendt.

Personelle und finanzielle Entlastung der Justiz

Von einer Herabstufung von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit versprechen sich Thüringen und Berlin unter anderem eine personelle und finanzielle Entlastung der Justiz. Aus anderen Ländern gibt es Kritik, aber auch Zuspruch für den Plan. Der Antrag wurde am 20.09.2019 im Bundesrat in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen.

Redaktion beck-aktuell, 20. September 2019.