Bund soll Belastungen für Energiepreispauschale übernehmen
Der Angriffskrieg gegen die Ukraine führe zu Wohlstandsverlusten, die der Staat nicht ausgleichen könne, warnen die Länder in ihrer Stellungnahme. Notwendig seien zielgerichtete und kurzfristig wirksame Maßnahmen, die die stark betroffenen und besonders belasteten privaten Haushalte und Unternehmen finanziell entlasten. Die parlamentarische Umsetzung der auf Bundesebene beschlossenen einmaligen Energiepreispauschale für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen von 300 Euro und des einmaligen Kinderbonus von 100 Euro je Kind stehe zwar noch aus. Nach Angaben der Bundesregierung belasteten die geplanten Maßnahmen die Haushalte von Ländern und Kommunen jedoch absehbar mit rund 6,8 Milliarden Euro – also mehr als der Hälfte der Gesamtkosten von 11,8 Milliarden Euro. Der Bundesrat fordert, dass der Bund die Belastungen für die Energiepreispauschale wie beim geplanten Klimageld vollständig trägt. Zum Kinderbonus erwartet der Bundesrat eine Kompensationsregelung für die Länder analog der Jahre 2020 und 2021.
Ausgleich für Belastungen der Länder und Kommunen für Neun-Euro-Ticket gefordert
In Bezug auf das geplante Neun-Euro-Ticket für den Regionalverkehr weist der Bundesrat auf die erheblichen Kosten für Umsetzung und Organisation hin und fordert in diesem Kontext von der Bundesregierung einen vollständigen Ausgleich der finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen. Die derzeit geplante Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Milliarden Euro werde hierzu nicht ausreichen. Zudem verwies die Länderkammer auf die notwendigen Anstrengungen zum Erreichen der Klimaziele und zur Beendigung der Abhängigkeit von russischen Energielieferungen. Sie unterstrich zudem die hieraus erwachsenden aktuellen und mittelfristigen finanz- und haushaltspolitischen Herausforderungen. Schließlich erinnerte der Bundesrat in seiner Stellungnahme an die Zusage der Bundesregierung, eine einvernehmliche Regelung zur Beteiligung des Bundes an den – unabhängig vom Krieg in der Ukraine entstehenden – flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen der Länder und Kommunen für Unterkunft und Integration zu finden, die rückwirkend ab dem 01.01.2022 gelten soll.
Folgen des Ukraine-Kriegs machen Ergänzungshaushalt notwendig
Am 27.04.2022 hatte das Bundeskabinett die Ergänzung zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2022 beschlossen, um die Finanzierung weiterer, erst nach dem ursprünglichen Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 beschlossener Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu gewährleisten. Geplant sind insbesondere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger bei den kriegsbedingt erheblich gestiegenen Energiekosten, wie beispielsweise eine befristete Senkung der Energiesteuer, einmalige Zuschüsse für Familien und Transferleistungsempfänger, vergünstigte ÖPNV-Tickets sowie ein verdoppelter Heizkostenzuschuss für Empfänger bestimmter Leistungen. Zudem will die Regierung mit dem Ergänzungshaushalt auch die Kosten für die Flüchtlinge aus der Ukraine stemmen. Hier sollen die Länder eine pauschale Unterstützung in Höhe von zwei Milliarden Euro über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. Ebenfalls vorgesehen sind Hilfen für Unternehmen mit stark gestiegenen Kosten aufgrund der hohen Energiepreise. Zudem sollen zusätzliche Mittel zur Sicherung der Energiereserven und der Ertüchtigung von Partnerstaaten bereitgestellt werden.
Verstoß gegen Schuldenbremse
Insgesamt führen die geplanten Maßnahmen gegenüber dem bisherigen Haushaltsentwurf zu einer geplanten Erhöhung der Nettokreditaufnahme um rund 39,2 Milliarden Euro auf rund 138,9 Milliarden Euro. Der Ergänzungshaushalt würde damit auch zu einem weiteren Überschreiten der mit der im Grundgesetz verankerten so genannten Schuldenbremse festgelegten Kreditobergrenzen führen. Eine solche Überschreitung kann der Bundestag in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, beschließen. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet und kann in die dortigen Beratungen einfließen. Nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2022 durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Etat.