Bundesrat begrüßt Reform der Europäischen Bürgerinitiative

Die Reform der Europäischen Bürgerinitiative stößt beim Bundesrat grundsätzlich auf Zustimmung. Angesichts der geringen Anzahl erfolgreicher Initiativen sei es dringend erforderlich, dass Instrument attraktiver und wirksamer zu gestalten, heißt es in seiner Stellungnahme vom 03.11.2017 (BR-Drs. 633/17 (B)) zu dem Verordnungsvorschlag der Kommission (BR-Drs. 633/17). Denn die Europäische Bürgerinitiative könne die Demokratie und Verbundenheit in der EU wesentlich stärken. In einigen Aspekten sieht der Bundesrat an dem Verordnungsvorschlag allerdings noch Überarbeitungsbedarf.

Kommission will Bürgerinitiative nutzerfreundlicher machen

Mit der vorgeschlagenen Reform möchte die Kommission die Europäische Bürgerinitiative entbürokratisieren und ihre Durchführung erleichtern. Dabei soll sich unter anderem die Anzahl der für die Registrierung erforderlichen Formulare deutlich reduzieren. Außerdem plant die Kommission eine Kooperationsplattform, auf der die Organisatoren vor der Registrierung Fragen an die Kommission stellen und sich mit anderen Organisatoren austauschen können. Vorgesehen ist auch, dass die Kommission sämtliche Initiativen in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Darüber hinaus können die Organisatoren ein zentrales Online-Sammelsystem nutzen, das von der Kommission verwaltet wird. Es bietet unter anderem die Möglichkeit, Initiativen mittels elektronischer Identifizierung zu unterstützen.

Frist zur Sammlung der Unterschriften weiterhin zwölf Monate

An der derzeit geltenden zwölfmonatigen Frist zur Sammlung der notwendigen Unterschriften soll sich nichts ändern. Die Organisatoren können künftig aber selbst bestimmen, ab wann die Frist läuft.

Keine Gesetzespflicht

Seit 2012 dürfen Bürger der Mitgliedstaaten diese Art des Bürgerbegehrens bei der EU-Kommission registrieren lassen. Doch in fünf Jahren konnten nur vier Initiativen genügend Unterstützer mobilisieren; hierzu gehören "Wasser ist ein Menschenrecht – Right2Water", "One of us" gegen Embryonenforschung und "Stoppt Tierversuche". Erst kürzlich wurde der Kommission die vierte Initiative vorgelegt: Zum Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden. Am Ende einer erfolgreichen Bürgerinitiative steht die Aufforderung an die Europäische Kommission, ein Gesetz vorzuschlagen. Zu einer entsprechenden Handlung verpflichten kann eine Bürgerinitiative allerdings nicht.

Redaktion beck-aktuell, 6. November 2017.

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