Bundesrat befürwortet Anhebung des Mindestalters für Eheschließungen auf 18 Jahre

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12.05.2017 Stellung genommen hat. Das Gesetz soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen. Die Länderkammer plädiert für eine Erweiterung der Härtefallregelungen.

Neue Regeln für verheiratete Minderjährige

Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung wäre nicht erforderlich. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, solle die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung erfolgen. Nur in besonderen Härtefällen könne davon abgesehen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, würde entfallen. Die geplanten Regelungen sollen auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.

Erweiterung der Härtefallregelung prüfen

Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sehe der Gesetzentwurf Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor. Die Länder sprechen sich in ihrer Stellungnahme außerdem dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei einer krankheitsbedingten Suizidgefahr Anwendung findet.

Es folgen Beratungen im Bundestag

Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2017.

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