Bundesrat äußert sich kritisch zu neuen EU-Straftatbeständen

Der Bundesrat hat sich am 03.11.2017 kritisch zu einem Richtlinienvorschlag (BR-Drs. 653/17) geäußert, mit dem die Europäische Union Betrug und Fälschung im elektronischen Zahlungsverkehr und mit virtuellen Währungen wirksamer bekämpfen will – sowohl präventiv als auch in der Strafverfolgung. Der Vorschlag enthält neue Straftatbestände im Bereich der Cyberkriminalität, Anpassungen an neue technologische Entwicklungen und Vorgaben zu den gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Strafjustizbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen intensiver grenzüberschreitend zusammenarbeiten.

EU-Kompetenzen im Strafrecht begrenzt

Der Bundesrat betont, dass das Strafrecht ein für die Souveränität der Mitgliedstaaten besonders sensibler Bereich sei. Europaweite Regelungen müssten vor diesem Hintergrund sorgfältig abgewogen werden – die EU dürfe von ihren eng umgrenzten Kompetenzen in diesem Bereich nur äußerst behutsam Gebrauch machen. Die Länder weisen darauf hin, dass grenzüberschreitende Aspekte allein keine weitreichenden Harmonisierungen der Strafrechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten rechtfertigten.

Auf rechtsstaatliche Konturen achten

Die Länder warnen davor, den Begriff der virtuellen Währung pauschal in den Strafrechtsschutz einzubeziehen. In der Praxis hätten sich bisher keine Strafbarkeitslücken gezeigt, die ein gesetzgeberisches Handeln erforderten. Bedenken äußert der Bundesrat auch gegen einige Formulierungen des Richtlinienvorschlags, die seiner Ansicht nach rechtsstaatliche Konturen bislang vermissen lassen. Er kritisiert zudem den bürokratischen Mehraufwand für die Strafverfolgungsbehörden bei den geplanten Statistikpflichten.

Stellungnahme geht direkt an EU-Kommission

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die EU-Kommission.

Redaktion beck-aktuell, 6. November 2017.

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